Kraftfahrzeugsteuer

Zuständig für die Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung der Kraftfahrzeugsteuer ist die Zollverwaltung.

Detaillierte Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer, einen interaktiven Rechner zur Berechnung Ihrer individuellen Kraftfahrzeug-Jahressteuer und die Kontaktstellen des Zolls finden Sie auf den Internetseiten der Generalzolldirektion.

Zuständig für die Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung der Kraftfahrzeugsteuer ist die Zollverwaltung.

Detaillierte Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer, einen interaktiven Rechner zur Berechnung Ihrer individuellen Kraftfahrzeug-Jahressteuer und die Kontaktstellen des Zolls finden Sie auf den Internetseiten der Generalzolldirektion.


zuletzt aktualisiert: 13.12.2019

Anbieter:Ministerium der Finanzen und für Europa
Themen: Verwaltung und Organisation
Schlagwörter: Kraftfahrzeug, Steuer