Mehr Unterstützung im Alltag durch Nachbarschaftshilfe

Dargestellt ist eine Paragrafenzeichen.

Zum 24. Dezember 2025 ist die neue Brandenburgische Angebotsanerkennungsverordnung (BbgAUA-AnerkV) in Kraft getreten. Sie bildet die rechtliche Grundlage dafür, Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI im Land Brandenburg anzuerkennen – inklusive Nachbarschaftshelferinnen und -helfer als neue Akteure. Das bedeutet: Engagierte Nachbarn können künftig offiziell anerkannt werden, um pflegebedürftige Menschen im Alltag zu entlasten – beispielsweise im Haushalt, bei gemeinsamen Aktivitäten oder bei Begleitungen.

Dargestellt ist eine Paragrafenzeichen.

Zum 24. Dezember 2025 ist die neue Brandenburgische Angebotsanerkennungsverordnung (BbgAUA-AnerkV) in Kraft getreten. Sie bildet die rechtliche Grundlage dafür, Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI im Land Brandenburg anzuerkennen – inklusive Nachbarschaftshelferinnen und -helfer als neue Akteure. Das bedeutet: Engagierte Nachbarn können künftig offiziell anerkannt werden, um pflegebedürftige Menschen im Alltag zu entlasten – beispielsweise im Haushalt, bei gemeinsamen Aktivitäten oder bei Begleitungen.


zuletzt aktualisiert: 14.01.2026

Themen: Arbeit und Wirtschaft, Bauen und Wohnen, Familie und Partnerschaft, Gesundheit und Soziales, Ordnung und Sicherheit
Schlagwörter: Pflege, Behinderung, Sozialarbeit, Nachbarschaft