Ihr Recht auf Akteneinsicht

Das Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG) des Landes Brandenburg räumt allen einen freien Zugang zu Unterlagen ein, die bei Behörden oder Einrichtungen des Landes vorhanden sind.

Das Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG) des Landes Brandenburg räumt allen einen freien Zugang zu Unterlagen ein, die bei Behörden oder Einrichtungen des Landes vorhanden sind.


Anbieter: Ministerium des Innern und für Kommunales
Themen: Verwaltung und Organisation
Schlagwörter: Akteneinsicht