Hier können Sie Ihre Vorsorgeurkunde (Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und/oder Patientenverfügung) registrieren lassen, damit diese im Betreuungsfall auch gefunden wird.
Das Zentrale Vorsorgeregister wird von der Bundesnotarkammer geführt.
Hier können Sie Ihre Vorsorgeurkunde (Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und/oder Patientenverfügung) registrieren lassen, damit diese im Betreuungsfall auch gefunden wird.
Das Zentrale Vorsorgeregister wird von der Bundesnotarkammer geführt.