Neuer Tierheim-Erlass

Dargestellt ist eine Paragrafenzeichen.

Der Erlass regelt die Erlaubniserteilung und Überwachung von Tierheimen im Land Brandenburg. Neu festgelegt wurde unter anderem: Tierheime dürfen Tiere nur an Personen ab 18 Jahren vermitteln. Zuvor lag die Altersgrenze bei 16 Jahren.

Dargestellt ist eine Paragrafenzeichen.

Der Erlass regelt die Erlaubniserteilung und Überwachung von Tierheimen im Land Brandenburg. Neu festgelegt wurde unter anderem: Tierheime dürfen Tiere nur an Personen ab 18 Jahren vermitteln. Zuvor lag die Altersgrenze bei 16 Jahren.


zuletzt aktualisiert: 20.02.2024

Anbieter:Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz
Themen: Umwelt und Verbraucherschutz
Schlagwörter: Tierschutz, Heim