Brandenburg-Paket: Soforthilfe für Tierheime

Dargestellt ist eine Münze, mit einem Eurozeichen und links dahinter sind vier aufgestapelte Münzen.

Antragsberechtigt sind Tierschutzorganisationen mit Sitz im Land Brandenburg, die als gemeinnützig anerkannt sind und sich nicht in staatlicher oder kommunaler Trägerschaft befinden. Bezuschusst werden nur Mehrbelastungen für Sachkosten wie Strom-, Heiz- und Wasserkosten, Miete sowie Futter- und Tierarztkosten. Antragsende: 30. September 2023

Dargestellt ist eine Münze, mit einem Eurozeichen und links dahinter sind vier aufgestapelte Münzen.

Antragsberechtigt sind Tierschutzorganisationen mit Sitz im Land Brandenburg, die als gemeinnützig anerkannt sind und sich nicht in staatlicher oder kommunaler Trägerschaft befinden. Bezuschusst werden nur Mehrbelastungen für Sachkosten wie Strom-, Heiz- und Wasserkosten, Miete sowie Futter- und Tierarztkosten. Antragsende: 30. September 2023


zuletzt aktualisiert: 22.05.2023

Anbieter:Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Themen: Umwelt und Verbraucherschutz
Schlagwörter: Energie, Förderprogramm, Tierschutz