Parkerleichterungen - EU-Parkausweis

Dargestellt wird eine Person, die im Rollstuhl sitzt.

Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis dürfen nicht automatisch auf ausgewiesenen Behindertenparkplätzen parken. Dafür wird ein blauer EU-Parkausweis oder ein orange-farbener Parkausweis benötigt.

Hier erfahren Sie, wer anspruchsberechtigt ist, und welche Behörde die Parkausweise ausstellt:

Dargestellt wird eine Person, die im Rollstuhl sitzt.

Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis dürfen nicht automatisch auf ausgewiesenen Behindertenparkplätzen parken. Dafür wird ein blauer EU-Parkausweis oder ein orange-farbener Parkausweis benötigt.

Hier erfahren Sie, wer anspruchsberechtigt ist, und welche Behörde die Parkausweise ausstellt:


zuletzt aktualisiert: 24.01.2023

Anbieter:Landesamt für Soziales und Versorgung
Themen: Gesundheit und Soziales
Schlagwörter: Ausweis, Behinderung