Grundsteuerwerterklärung abgeben

Dargestellt ist das Euro-Zeichen, umschlossen von einem runden Rahmen.

Eigentümerinnen und Eigentümer, die der gesetzlichen Verpflichtung zur Abgabe der Grundsteuerwerterklärung weiterhin nicht nachkommen, müssen mit Zwangsgeld rechnen.

Dargestellt ist das Euro-Zeichen, umschlossen von einem runden Rahmen.

Eigentümerinnen und Eigentümer, die der gesetzlichen Verpflichtung zur Abgabe der Grundsteuerwerterklärung weiterhin nicht nachkommen, müssen mit Zwangsgeld rechnen.


zuletzt aktualisiert: 24.04.2025

Anbieter:Ministerium der Finanzen und für Europa
Themen: Verwaltung und Organisation
Schlagwörter: Finanzen, Grundstück, Steuer