Abgabeprämie für Bachen und Schwarzwild

Dargestellt ist das Euro-Zeichen, umschlossen von einem runden Rahmen.

Die Bachenprämie und die Abgabeprämie für nicht vermarktungsfähiges Schwarzwild werden in der bisherigen Form im Jagdjahr 2023/24 fortgeführt. Jägerinnen und Jäger können die Prämien bei der zuständigen unteren Jagdbehörde beantragen. Antragsende: 30. April 2024

Dargestellt ist das Euro-Zeichen, umschlossen von einem runden Rahmen.

Die Bachenprämie und die Abgabeprämie für nicht vermarktungsfähiges Schwarzwild werden in der bisherigen Form im Jagdjahr 2023/24 fortgeführt. Jägerinnen und Jäger können die Prämien bei der zuständigen unteren Jagdbehörde beantragen. Antragsende: 30. April 2024


zuletzt aktualisiert: 25.09.2023

Anbieter:Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz
Themen: Ordnung und Sicherheit
Schlagwörter: Entschädigung, Epidemie, Tierschutz, Jagd, Landkreis