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Hundesteuer Festsetzung

Wer ist für die Festsetzung der Hundesteuer zuständig?

Ihre zuständige Stelle

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  • Ausführliche Beschreibung

    Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.

  • Ablauf

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

  • Hinweise

    Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.