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Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme

Hier erhalten Sie Informationen rund um die berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme (BvB) der Agentur für Arbeit

Ihre zuständige Stelle

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  • Ausführliche Beschreibung

    Sie sind nicht mehr schulpflichtig und haben noch keinen Ausbildungsplatz gefunden? Vielleicht fehlt Ihnen ein Schulabschluss? Oder Sie haben Ihre Ausbildungsstelle verloren und müssen sich ganz neu orientieren?

    Dann können Sie sich in einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme (BvB) der Agentur für Arbeit auf eine Ausbildung vorbereiten. Die berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme dauert in der Regel bis zu zehn Monate.

    Der Vorteil dabei: Sie haben nicht nur Unterricht, sondern machen auch mehrere Betriebspraktika. Dadurch können Sie verschiedene Berufe kennen lernen und in die unterschiedlichen Arbeitswelten hineinschnuppern. Der Praktikumsbetrieb lernt Sie gut kennen – vielleicht ergibt sich daraus mehr.

    Ein weiterer Pluspunkt: Sie können in der berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme unter bestimmten Voraussetzungen auch einen Hauptschulabschluss nachholen.

    Während einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme haben Sie einen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe.

  • Voraussetzungen

    Teilnehmen können Jugendliche, die die Schulpflicht erfüllt haben, aber noch keine Ausbildungsstelle gefunden oder ihre Ausbildungsstelle verloren haben.

  • Erforderliche Unterlagen

    Ob Sie die Möglichkeit haben teilzunehmen, erfahren Sie von Ihrer Berufsberaterin oder Ihrem Berufsberater. Diese stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

  • Gebühren

    keine

  • Ablauf

    Ob eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme für Sie sinnvoll ist, entscheidet die Berufsberatung.

  • Zuständigkeit

    Bundesagentur für Arbeit

  • Weitere Ansprechpunkte

    Gerne helfen wir Ihnen persönlich weiter. Vereinbaren Sie einen Termin unter der Telefonnummer:

    0800 4 5555 00 (gebührenfrei)

    Wenn Sie im Jobcenter betreut werden, wenden Sie sich zuerst an Ihre persönliche Ansprechpartnerin bzw. Ihren persönlichen Ansprechpartner.

  • Rechtsgrundlage(n)
  • Weitere Informationen
  • Fachlich freigegeben durch

    Bundesagentur für Arbeit

  • Fachlich freigegeben am
    30.06.2017