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Immatrikulation Bescheinigung

Die Einschreibung für ein Studium können Sie an der jeweiligen Hochschule beantragen.

Ihre zuständige Stelle

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  • Formulare
    • Formulare: ja
    • Onlineverfahren möglich: teilweise
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: selten
    • Vertrauensniveau: substanziell

  • Ausführliche Beschreibung

    Nach einer erfolgreichen Bewerbung um einen Studienplatz erhalten Sie einen Zulassungsbescheid.

    In der Regel werden auch gleichzeitig die Immatrikulationsunterlagen versandt. Diese Unterlagen müssen Sie bis zu einem bestimmten Termin zurückschicken, damit die Immatrikulation erfolgt.

  • Voraussetzungen
    • Zulassungsbescheid
    • fristgerechte schriftliche Annahme des Studienplatzes
  • Erforderliche Unterlagen

    Neben dem Immatrikulationsantrag kann die Hochschule für die erstmalige Einschreibung weitere Unterlagen anfordern, wie etwa:

    • Zulassungsbescheid
    • ausgefüllte Erklärung, dass der Studienplatz angenommen wird
    • Original oder beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung
    • Geburtsurkunde, gegebenenfalls Heiratsurkunde
    • Nachweis der Studierfähigkeit bei Bestehen eines Dienst-, Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses (zum Beispiel Dienstzeitbescheinigung, Auflösungsvertrag)
    • Studienbuch mit Exmatrikulationsvermerk, falls eine Immatrikulation an einer anderen Hochschule erfolgte
    • Nachweis der studentischen Krankenversicherung und Pflegeversicherung
    • gesundheitliche Bescheinigung (vom Hausarzt)
    • Quittungen über eingezahlten Studentenwerksbeitrag (Dieser kann eventuell auch vor Ort bar bezahlt werden.)
    • Quittung über eingezahlten Verwaltungskostenbeitrag
    • Fotos (in der Regel zwei Fotos im Passformat 45 x 35 mm)
    • Lebenslauf

    Ausländische Studienbewerber, die Ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in Deutschland erworben haben, benötigen zudem:

    • den Nachweis deutscher Sprachkenntnisse
    • die Aufenthaltsgenehmigung (Studentenvisum)

    Hinweis: Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Hochschule, welche Unterlagen für Ihre Immatrikulation erforderlich sind.

  • Gebühren

    Sämtliche Studiengänge der Hochschulen des Landes Brandenburg (mit Ausnahme der weiterbildenden Studiengänge) kosten keine   Studiengebühren. Allerdings müssen Sie bei der Immatrikulation folgende Beiträge und Gebühren entrichten:

    • Semesterbeiträge der Studentenwerke,
       
    • Beiträge der Studierendenschaft (Allgemeiner Studierendenausschuss - AStA),
       
    • Beiträge für das Semesterticket,
       
    • Immatrikulations- und Rückmeldegebühren sowie
       
    • teilweise Verwaltungsgebühren.

    Die konkrete Höhe der Beiträge variiert zwischen den Hochschulen.   Nähere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Hochschulen.

  • Ablauf
    • Die Immatrikulation erfolgt meist online bzw. auf dem Postweg, nur selten ist das persönliche Erscheinen notwendig.
    • Überweisen Sie den Semesterbeitrag, um die Studienunterlagen (Semesterausweis und Immatrikulationsbescheinigungen für das laufende Semester) zu erhalten.
    • Mit der Immatrikulation sind Sie als Student der jeweiligen Hochschule eingetragen.
    • Sie können nun Ihre Fächer belegen, sofern die Hochschule nichts anderes vorschreibt.
    • Zu jedem neuen Semester müssen Sie sich fristgerecht zurückmelden.
  • Fristen

    auf dem Zulassungsbescheid vermerkt

  • Zuständigkeit

    die jeweilige Hochschule

  • Rechtsgrundlage(n)

    Immatrikulationsordnung der jeweiligen Hochschule

  • Weitere Informationen
  • Fachlich freigegeben durch

    Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg

  • Fachlich freigegeben am
    22.03.2019