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Ergänzungsschule Anerkennung

Wie ist das Verfahren zur Verleihng der Eigenschaft einer staatlich anerkannten Ergänzungsschule ?

Ihre zuständige Stelle

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  • Formulare

    - Schriftform erforderlich: ja

    - Persönliches Erscheinen nötig: nein


  • Ausführliche Beschreibung

    Das für Schule zuständige Ministerium kann einer Ergänzungsschule, an deren Ausbildungsangebot ein öffentliches Interesse besteht, auf Antrag des Schulträgers die Eigenschaft einer staatlich anerkannten Ergänzungsschule verleihen, wenn sie den Unterricht nach einem vom Ministerium genehmigten Rahmenlehrplan erteilt und die Abschlussprüfung nach einer entsprechend genehmigten Prüfungsordnung durchgeführt wird.

  • Voraussetzungen
    • Für die Anerkennung Ihrer Ergänzungsschule muss ein öffentliches Interesse bestehen.
    • Der Unterricht muss nach einem vom zuständigen Ministerium genehmigten Rahmenlehrplan erteilt werden.
    • Die Abschlussprüfung muss nach einer vom zuständigen Ministerium genehmigten Prüfungsordnung durchgeführt wird.
    • Die Ausbildung muss mit der an einer öffentlichen Schule vergleichbar sein.
    • Eine fachliche und pädagogische Qualifikation der Lehrkräfte muss vorliegen.
    • Die Möglichkeit der Teilnahme einer oder eines Beauftragten des zuständigen Ministeriums bei der Abschlussprüfung ist sicherzustellen.
  • Gebühren

    Verfahrensgebühr gemäß Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (Gebührenordnung MBJS - GebOMBJS)

  • Zuständigkeit

    Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg

  • Rechtsgrundlage(n)

    § 126 BbgSchulG

  • Fachlich freigegeben durch

    Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg

  • Fachlich freigegeben am
    18.04.2019