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Identitätsbescheinigung für Flurstücke Ausstellung
Was ist eine Identitätsbescheinigung für Flurstücke und wozu dient sie?
Ihre zuständige Stelle
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Formulare
Der Antrag kann formlos unter Angabe des Flurstücks gestellt werden
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Ausführliche Beschreibung
Identitätsbescheinigungen werden von Grundstückseigentümern, Inhabern von Rechten, durch Rechte Betroffenen, Behörden oder Gerichten benötigt, wenn sich Grundbucheintragungen, Urkunden und so weiter auf Flurstücke beziehen, die nicht mehr existieren. Hierdurch lassen sich Rechtsverhältnisse nicht mehr der aktuellen Flurstücksituation zuordnen.
Mit einer Identitätsbescheinigung wird nachgewiesen, welches oder welche jetzt existierenden Flurstücke mit einem früher existierenden identisch sind beziehungsweise welche Teile von jetzt existierenden Flurstücken dem untergegangenen räumlich entsprechen.
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Voraussetzungen
Anträge können von Grundstückseigentümern oder von Inhabern eines grundstücksgleichen Rechts gestellt werden. Mit deren Zustimmung kann auch ein anderer den Antrag stellen.
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Erforderliche Unterlagen
Grundbuchauszug, wenn es um die Identifizierung der Lage alter Rechte geht.
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Gebühren
Für die Bescheinigung fallen Gebühren nach der Vermessungsgebührenordnung an.
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Ablauf
Auf Antrag erteilt die Katasterbehörde auf Grundlage einer Recherche die Bescheinigung.
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Bearbeitungsdauer
1-3 Monate
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Zuständigkeit
Katasterbehörde des Landkreises / der kreisfreien Stadt
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Weitere Ansprechpunkte
www.vermessung.brandenburg.de
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Rechtsgrundlage(n)
Brandenburgisches Vermessungsgesetz
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Fachlich freigegeben durch
Ministerium des Innern und für Kommunales
des Landes Brandenburg -
Fachlich freigegeben am
26.04.2019