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Die Bodenrichtwerte sind die durchschnittlichen Lagewerte des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen....

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  • Ausführliche Beschreibung

    Die Bodenrichtwerte sind die durchschnittlichen Lagewerte des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen.
    Sie sind bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit definiertem Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück). Der Bodenrichtwert bezieht sich immer auf ein unbebautes Grundstück.
    In bebauten Gebieten wird der Bodenrichtwert mit dem Wert ermittelt, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre.

    Bodenrichtwerte werden für verschiedene Nutzungsarten bestimmt, z. B.

    • Wohnbauflächen,
    • gemischte Bauflächen,
    • gewerbliche Bauflächen,
    • landwirtschaftliche Flächen.

    Bodenrichtwerte werden von den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte auf der Grundlage ihrer Kaufpreissammlung jährlich zum Stichtag 01.01. ermittelt und beschlossen.
     

  • Voraussetzungen

    Internetanschluss

  • Erforderliche Unterlagen

    Mit Hilfe der Adresse (Straße, Hausnummer, Ort) oder der Katasterbezeichnung eines Grundstücks (Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer) kann der Bodenrichtwert gefunden werden.

  • Gebühren

    keine

  • Ablauf

    Online-Auskunft

  • Bearbeitungsdauer

    keine

  • Fristen

    keine

  • Zuständigkeit

    Gutachterausschüsse für Grundstückswerte bei den Landkreisen und kreisfreien Städten

  • Rechtsgrundlage(n)

    § 196 BauGB, § 12 BbgGAV

  • Hinweise

    keine

  • Weitere Informationen
  • Fachlich freigegeben durch

    Ministerium des Innern und für Kommunales
    des Landes Brandenburg

  • Fachlich freigegeben am
    26.04.2019