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Wirtschaftsprüfer Bestellung

Welche Folgen hat die Bestellung zum Wirtschaftsprüfer oder zur Wirtschaftsprüferin?

Ihre zuständige Stelle

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  • Ausführliche Beschreibung

    Wirtschaftsprüfer/innen müssen, um ihren Beruf ausüben zu können, von der Wirtschaftsprüferkammer bestellt werden. Mit der Bestellung wird gleichzeitig die Mitgliedschaft in der Wirtschaftsprüferkammer begründet. Diese ist in der Wirtschaftsprüferkammer verpflichtend. Sie werden als Wirtschaftsprüfer/in in das Berufsregister der Wirtschaftsprüferkammer eingetragen. Um von der Wirtschaftsprüferkammer bestellt zu werden, müssen Sie die Prüfung als Wirtschaftsprüfer/in bestanden haben.

  • Voraussetzungen

    Die Bestellung zum Wirtschaftsprüfer setzt das Bestehen des Wirtschaftsprüferexamens bzw. der Eignungsprüfung nach § 131g ff. Wirtschaftsprüferordnung voraus. Über die Voraussetzungen für die Zulassung zum Examen bzw. zur Eignungsprüfung informiert Sie die Landesgeschäftsstelle der Wirtschaftsprüferkammer.

  • Gebühren

    Für die Bearbeitung eines Antrags auf Bestellung ist eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 230,00 Euro zu entrichten. Die Ausstellung eines Mitgliedsausweises ist gebührenpflichtig. Des Weiteren sind die Mitglieder der Wirtschaftsprüferkammer verpflichtet, einen Jahresbeitrag zu zahlen. Bitte erkundigen Sie sich bei der Landesgeschäftsstelle der Wirtschaftsprüferkammer, welche Beitragshöhe in Ihrem individuellen Fall zu entrichten ist.

  • Ablauf

    Die Bestellung zum/zur Wirtschaftsprüfer/in beantragen Sie schriftlich bei der Landesgeschäftsstelle der Wirtschaftsprüferkammer. Das entsprechende Formular erhalten Sie entweder dort oder können es von den Seiten der Wirtschaftsprüferkammer herunterladen.

    Das Formular reichen Sie, ausgefüllt und unterschrieben, zusammen mit dem Erfassungsbogen zum Ureintrag in das Berufsregister und mit den erforderlichen Unterlagen, wie

    • der Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung und
    • gegebenenfalls die Nachweise akademischer Titel, Grade und Zusätze,

    bei der Landesgeschäftsstelle ein.

    Steht der Bestellung nichts im Wege, erhalten Sie einen Termin zur Vereidigung. Nach der Vereidigung bekommen Sie eine Urkunde über die Bestellung ausgehändigt.

  • Fristen

    Die Kammermitglieder müssen sich vor der Berufsaufnahme von der Wirtschaftsprüferkammer bestellen lassen. Wird der Antrag auf Bestellung als Wirtschaftsprüfer nicht innerhalb von fünf Jahren nach bestandener Prüfung als Wirtschaftsprüfer gestellt, so finden auf die Bestellung die Vorschriften der Wirtschaftsprüferordnung über die Wiederbestellung entsprechende Anwendung.

  • Rechtsgrundlage(n)
  • Hinweise
  • Fachlich freigegeben durch
    Ministerium für Wirtschaft und Energie
  • Fachlich freigegeben am
    19.06.2019