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Studienzeiten und Studienleistungen anerkennen und auf ein Medizinstudium anrechnen lassen

Bisher im In- oder Ausland erbrachte Studienzeiten und Studienleistungen können Sie sich hier auf das Medizinstudium anrechnen lassen.

Ihre zuständige Stelle

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  • Formulare

    Formulare: Antragsformular
    Onlineverfahren möglich: teilweise
    Schriftform erforderlich: ja
    Persönliches Erscheinen nötig: nein


  • Ausführliche Beschreibung

    Wenn Sie bereits ein Medizinstudium im Ausland betrieben haben und nun an einer deutschen Hochschule fortsetzen möchten, können Sie sich Studienzeiten sowie Studien- und Prüfungsleistungen auf das Medizinstudium anrechnen lassen.

    Ebenso können Sie sich Studienzeiten sowie Studien- und Prüfungsleistungen anrechnen lassen, wenn Sie bereits im Inland oder Ausland ein dem Medizinstudium verwandtes Studium betrieben haben.

  • Voraussetzungen
    • Ihre anzurechnenden Studien- und Prüfungsleistungen sind gleichwertig mit dem Medizinstudium nach der Approbationsordnung für Ärzte.
  • Erforderliche Unterlagen

    Studium im Inland:

    • Antrag auf Anrechnung und Anerkennung von Studienzeiten und Studienleistungen

    Studium im Ausland:

    • Antrag auf Anrechnung und Anerkennung von Studienzeiten und Studienleistungen
  • Ablauf

    Die Anerkennung von Studienzeiten und -leistungen beantragen Sie schriftlich mit einem Formular des Landesprüfungsamtes für Gesundheitsberufe :

    • Laden Sie das Formular online herunter und drucken Sie es aus.
    • Füllen Sie den Vordruck aus und fügen Sie die nötigen Nachweise hinzu.
    • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei dem zuständigen Landesprüfungsamt ein.
    • Per Post erhalten Sie dann die Anerkennungsentscheidung oder gegebenenfalls eine Information über die Ablehnung Ihres Antrags.
  • Bearbeitungsdauer

    maximal 3 Monate

  • Fristen

    Keine.

  • Zuständigkeit

    Land Brandenburg als Ort der Immatrikulation oder Geburtsort:

    Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit - Abteilung Gesundheit
    Akademische Heilberufe und Gesundheitsfachberufe
    Dezernat G1
    Wünsdorfer Platz 3
    15806 Zossen

    Tel.: +49 (0)331 8683-802

    Für nicht in Deutschland Geborene oder Immatrikulierte ist das Landesamt Nordrhein-Westfalen zuständig.

  • Rechtsgrundlage(n)
  • Rechtsbehelf
    • Widerspruch
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht
  • Weitere Informationen
  • Fachlich freigegeben durch

    Bundesministerium für Gesundheit (BMG)

  • Fachlich freigegeben am
    22.06.2023;12.07.2019