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Bibliotheksausweis Ausgabe für juristische Personen

Einen Bibliotheksausweis für juristische Personen erhalten Sie gleich nach Anmeldung in einer Bibliothek.

Ihre zuständige Stelle

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  • Formulare

    Formulare: Anmeldeformular
    Onlineverfahren möglich: teilweise
    Schriftform erforderlich: teilweise
    Persönliches Erscheinen nötig: teilweise


  • Ausführliche Beschreibung

    Wenn Sie sich in einer Bibliothek mittels einer natürlichen Person angemeldet haben, bekommen Sie umgehend einen Bibliotheksausweis persönlich ausgehändigt oder per Post zugeschickt. Der Ausweis ermöglicht bis zu drei Bevollmächtigten, Bücher bzw. Medien in einer Bibliothek auszuleihen oder zu bestellen sowie etwaige weitere Bibliotheksdienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Für jede Ausleihe ist der Ausweis vorzuweisen.
    Hinweis: Die Gültigkeit des Bibliotheksausweises ist zeitlich begrenzt (z.B. 12 Monate), so dass Sie im Bedarfsfall eine Verlängerung beantragen müssen.

  • Voraussetzungen

    juristische Person im Sinne der Gesetzgebung

  • Erforderliche Unterlagen
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung des zuständigen Einwohnermeldeamtes oder anderer amtlicher Ausweis mit Wohnsitzangabe
    • evtl. schriftlicher Nachweis der Zeichnungsberechtigung
  • Ablauf

    Einen Bibliotheksausweis für juristische Personen erhalten Sie nach vorheriger Anmeldung:

    • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der Bibliothek ein.
    • Versehen Sie das Antragsformular zusätzlich mit einem Dienst- bzw. Firmenstempel und den Unterschriften von maximal drei bevollmächtigen Personen.
    • Zahlen Sie das Benutzungsentgelt.
    • Sie erhalten dann den Bibliotheksausweis sofort vor Ort oder per Post innerhalb einiger Tage.
  • Bearbeitungsdauer
    • persönlich vor Ort: etwa 15 Minuten
    • per Post: maximal 10 Tage
  • Zuständigkeit

    die jeweilige Bibliothek

  • Rechtsgrundlage(n)

    Benutzungsordnung der jeweiligen Bibliothek

    Gebührenordnung der jeweiligen Bibliothek

  • Hinweise
    • Ausweisverlust oder Änderungen bei den persönlichen Daten sind sofort der Bibliothek mitzuteilen.
    • Der Ausweis bleibt Eigentum der Bibliothek.
  • Fachlich freigegeben durch

    Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg

  • Fachlich freigegeben am
    12.07.2019