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Daten der Handwerksrolle Löschung
Die Löschung Ihrer Handwerksrollendaten erfolgt bei Wegfall der Eintragungsvoraussetzungen.
Ihre zuständige Stelle
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Ausführliche Beschreibung
In der Handwerksrolle werden die Inhaber von Betrieben zulassungspflichtiger Handwerke ihres Bezirks nach Maßgabe der Anlage D Abschnitt I zur Handwerksordnung mit den betriebenen Handwerken eingetragen. Die Eintragung mit einem zulassungspflichtigen Handwerk erfordert das Vorliegen der Eintragungsvoraussetzungen gemäß §§ 7, 1 HwO. Bei Wegfall dieser Voraussetzungen erfolgt die Löschung der Eintragung durch die Handwerkskammer von Amts wegen.
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Voraussetzungen
Wegfall der Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle
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Erforderliche Unterlagen
keine
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Gebühren
keine
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Ablauf
Auf entsprechende Antragstellung erfolgt die Prüfung der Voraussetzungen und dann die Löschung aus der Handwerksrolle.
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Bearbeitungsdauer
maximal drei Monate
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Fristen
keine
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Zuständigkeit
Sachlich: Handwerkskammer, §§ 6 Abs. 1, 13 HwO
Örtlich: § 1 Abs. 1 VwVfGBbg i. V. m. § 3 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG
- Rechtsgrundlage(n)
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Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft und Energie
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Fachlich freigegeben am
22.08.2019