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Melderegisterauskunft Erteilung
Über eine Auskunft aus dem Melderegister ihrer Gemeinde haben Sie die Möglichkeit, die von Ihnen gesuchte Person zu finden. Es gibt folgende Arten von Auskünften aus dem...
Ihre zuständige Stelle
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Formulare
Formulare: keine Vorgabe
Onlineverfahren: nicht geplant
Schriftformerfordernis: keine Vorgabe
perspektivisch: Vertrauensniveau niedrig
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Ausführliche Beschreibung
Über eine Auskunft aus dem Melderegister ihrer Gemeinde haben Sie die Möglichkeit, die von Ihnen gesuchte Person zu finden. Es gibt folgende Arten von Auskünften aus dem Melderegister:
- einfache Melderegisterauskunft
- erweiterte Melderegisterauskunft
- Melderegisterauskunft gegenüber Parteien und Wählergruppen
- Melderegisterauskunft gegenüber Wohnungsgebern
- Selbstauskunft
- Gruppenauskunft
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Voraussetzungen
Je nach Art der Auskunft unterschiedlich; siehe einzelne Leistungsbeschreibungen
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Erforderliche Unterlagen
Je nach Art der Auskunft unterschiedlich; siehe einzelne Leistungsbeschreibungen
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Gebühren
Es fallen Kosten an. Diese unterscheiden sich nach der Art der Melderegisterauskunft.
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Ablauf
Sie können eine Melderegisterauskunft persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
Einige Gemeinden bieten die Möglichkeit, Melderegisterauskünfte online zu beantragen.
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Bearbeitungsdauer
1 bis 3 Wochen
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Zuständigkeit
Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person
- Rechtsgrundlage(n)
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Hinweise
Aus dem Melderegister können nur Auskünfte über Privatpersonen gegeben werden. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen können nur dem Gewerberegister entnommen werden.
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Fachlich freigegeben durch
keine fachliche Freigabe
;Ministerium für Inneres und für Kommunales des Landes Brandenburg
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Fachlich freigegeben am
10.09.2021