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Melderegisterauskunft Erteilung

Über eine Auskunft aus dem Melderegister ihrer Gemeinde haben Sie die Möglichkeit, die von Ihnen gesuchte Person zu finden. Es gibt folgende Arten von Auskünften aus dem...

Ihre zuständige Stelle

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  • Formulare

     Formulare: keine Vorgabe

    Onlineverfahren: nicht geplant

    Schriftformerfordernis: keine Vorgabe

    perspektivisch: Vertrauensniveau niedrig


  • Ausführliche Beschreibung

    Über eine Auskunft aus dem Melderegister ihrer Gemeinde haben Sie die Möglichkeit, die von Ihnen gesuchte Person zu finden. Es gibt folgende Arten von Auskünften aus dem Melderegister:

    • einfache Melderegisterauskunft
    • erweiterte Melderegisterauskunft
    • Melderegisterauskunft gegenüber Parteien und Wählergruppen
    • Melderegisterauskunft gegenüber Wohnungsgebern
    • Selbstauskunft
    • Gruppenauskunft
  • Voraussetzungen

    Je nach Art der Auskunft unterschiedlich; siehe einzelne Leistungsbeschreibungen

  • Erforderliche Unterlagen

    Je nach Art der Auskunft unterschiedlich; siehe einzelne Leistungsbeschreibungen

  • Gebühren

    Es fallen Kosten an. Diese unterscheiden sich nach der Art der Melderegisterauskunft.

  • Ablauf

    Sie können eine Melderegisterauskunft persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Einige Gemeinden bieten die Möglichkeit, Melderegisterauskünfte online zu beantragen.

  • Bearbeitungsdauer

    1 bis 3 Wochen

  • Zuständigkeit

    Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person

  • Rechtsgrundlage(n)
  • Hinweise

    Aus dem Melderegister können nur Auskünfte über Privatpersonen gegeben werden. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen können nur dem Gewerberegister entnommen werden.

  • Fachlich freigegeben durch

    keine fachliche Freigabe

    ;

    Ministerium für Inneres und für Kommunales des Landes Brandenburg

  • Fachlich freigegeben am
    10.09.2021