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Handwerksrolle Eintragung von Personen mit bestandener Meisterprüfung

Wer wird in die Handwerksrolle eingetragen?

Ihre zuständige Stelle

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  • Ausführliche Beschreibung

    Die Handwerksrolle ist ein Verzeichnis, in das die Inhaber von Betrieben zulassungspflichtiger Handwerke mit dem von ihnen zu betreibenden Handwerk einzutragen sind, § 6 Abs. 1 Handwerksordnung (HwO). Die Handwerksrolle wird von den Handwerkskammern geführt.

  • Gebühren

    Für die Eintragung in die Handwerksrolle fallen nach § 113 Abs. 4 S. 1 HwO i. V. m. den Gebührenordnungen der zuständigen Handwerkskammer Gebühren nach dem Gebührenverzeichnis der jeweiligen Handwerkskammer an.

  • Zuständigkeit

    Sachlich: Handwerkskammer, §§ 6 Abs. 1, 10 HwO

    Örtlich: § 1 Abs. 1 VwVfGBbg i. V. m. § 3 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG

    Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

  • Rechtsgrundlage(n)
  • Fachlich freigegeben durch

    Ministerium für Wirtschaft und Energie

  • Fachlich freigegeben am
    08.05.2019