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Handelsregister Eintragung Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)

Wie lassen Sie eine Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) in das Handelsregister eintragen?

Ihre zuständige Stelle

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  • Ausführliche Beschreibung

    Erst durch die Eintragung in das Handelsregister wird die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) zur juristischen Person. Da die KGaA zu den Kapitalgesellschaften zählt, wird sie in die Abteilung B des Handelsregisters eingetragen.

  • Erforderliche Unterlagen

    Folgende Angaben sind notwendig:

    • inländische Geschäftsanschrift
    • Art und Umfang der Vertretungsbefugnis der persönlich haftenden Gesellschafter
    • Anmeldung
    • Gründungsurkunde mit Satzung
    • Urkunde über die Bestellung des Aufsichtsrates
    • Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates mit Angabe des Namens, Vornamens, ausgeübten Berufs und Wohnorts der Mitglieder
    • Nachweis, dass der eingezahlte Betrag endgültig zur freien Verfügung der persönlich haftenden Gesellschafter steht (Bankbestätigung)
    • Gründungsbericht
    • Prüfungsberichte der persönlich haftenden Gesellschafter und der Mitglieder des Aufsichtsrates sowie der Gründungsprüfer nebst ihren urkundlichen Unterlagen
    • im Fall der §§ 26 oder 27 AktG die Verträge, die den Festsetzungen zugrunde liegen oder zu ihrer Ausführung geschlossen worden sind sowie eine Berechnung des der Gesellschaft zur Last fallenden Gründungsaufwands
    • Genehmigungsurkunde, wenn der Gegenstand des Unternehmens oder eine andere Satzungsbestimmung der staatlichen Genehmigung bedarf

    Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein.

  • Gebühren

    Die Höhe der Gebühr für die Eintragung bestimmt sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz in Verbindung mit der Verordnung über Gebühren in Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregistersachen. Daneben fallen Auslagen für die öffentliche Bekanntmachung der Eintragung an.

  • Ablauf

    Anmeldung

    Zur Antragstellung wenden Sie sich an einen Notar oder eine Notarin.

    • Der Notar oder die Notarin berät beim Formulieren des Antrags.
    • Die Anmeldung erfolgt ausschließlich auf elektronischem Weg, dazu wird ein öffentlich beglaubigtes Dokument erstellt.
    • Die Erklärung wird mit einer elektronischen Signatur versehen (im Sinne des § 39a Beurkundungsgesetz/BeurkG) und an das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach des Registergerichts gesendet.
       

    Änderungen

    Maßgebliche Angaben zu Ihrem Unternehmen, so etwa zum Firmensitz, zur Rechtsform oder den Vertretungsberechtigten, haben sich geändert? Dann lassen Sie bitte unverzüglich den Handelsregister-Eintrag korrigieren.

    Die Eintragung erfolgt in gleicher Weise ausschließlich über eine Notarin oder einen Notar.

  • Zuständigkeit

    Zuständig für die Eintragung ist das Registergericht (beim Amtsgericht) am Sitz Ihrer Gesellschaft. Die Eintragung erfolgt durch ein Notariat.

  • Rechtsgrundlage(n)
  • Fachlich freigegeben durch

    Keine fachliche Freigabe. Bitte wenden Sie sich ggf. an das Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz.

    Telefon (0331 866-0)

    Poststelle@mdjev.brandenburg.de