Leistungen A-Z
Bitte geben Sie einen Ort (oder Postleitzahl) an, in dem Sie die Leistung suchen.
Ort suchen
Befreiung von der Kanzleipflicht nach Bundesrechtsanwaltsordnung
Unbefristete oder befristete Erlaubnis, eine Kanzlei nicht einrichten und unterhalten zu müssen
Ihre zuständige Stelle
-
Ausführliche Beschreibung
Die Einrichtung/Unterhaltung einer Kanzlei kann in wenigen, eng umgrenzten Ausnahmefällen für den Berufsträger nicht zumutbar oder sogar vollständig unmöglich sein.
Solche Situationen sind anerkannt für:
- langfristige, stationäre Krankenhaus- oder Kuraufenthalte
- langfristige, die Berufsausübung ausschließende familiäre Verpflichtungen, bspw. häusliche Pflege, Erziehungszeiten
- Einrichtung einer Kanzlei im Ausland.
In diesen Fällen soll der Berufsträger nicht auf seine Zulassung verzichten müssen; vielmehr wird die Zulassung aufrechterhalten und zur reibungslosen Fortsetzung der Mandanten- und Gerichtskorrespondenz gem. § 30 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) ein Zustellbevollmächtigter ernannt.
-
Voraussetzungen
Nachweis, dass vorübergehend oder dauerhaft die Einrichtung/Unterhaltung einer Kanzlei unzumutbar oder unmöglich ist (formloser Antrag mit Begründung)
-
Erforderliche Unterlagen
Glaubhaftmachung des Hinderungsgrundes durch geeignete Unterlagen
-
Ablauf
Nach Antrageingang:
- Zuordnung zur Personalakte
- Vorlage des Antrages zur Sichtung und Entscheidung an den Vorstand
Nach Entscheidung:
- Gestattungsanschreiben
- Registrierung im Personalvorgang und im kammerinternen Anwaltsverzeichnis
-
Bearbeitungsdauer
1 Woche
- Rechtsgrundlage(n)
-
Hinweise
Die Befreiung von der Kanzleipflicht ist ein eng eingegrenztes Privileg, das nur in einer Ausnahmesituation gewährt werden soll.
Soweit die Kanzlei aufgegeben/geschlossen wird, ohne dass einer der benannten Ausnahmefälle vorliegt, führt dies i.d.R. zum Verlust der Anwaltszulassung.
- Weitere Informationen
-
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
des Landes Brandenburg
Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam
Tel.: +49 (0)331 866-1676
Fax.: +49 (0)331 866-1753
-
Fachlich freigegeben am
16.01.2020