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Öffentlicher Auftrag Vergabe

Unternehmen, die Interesse an einem öffentlichen Auftrag haben und als Bewerber bzw. Bieter einem Vergabeverfahren teilnehmen möchten, können sich über dem Vergabemarktplatz des...

Ihre zuständige Stelle

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  • Formulare

    individuell, je nach Vergabeverfahren, Informationen dazu auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg


  • Ausführliche Beschreibung

    Unternehmen, die Interesse an einem öffentlichen Auftrag haben und als Bewerber bzw. Bieter einem Vergabeverfahren teilnehmen möchten, können sich über dem Vergabemarktplatz des Landes Brandenburg über die derzeit laufenden Ausschreibungen informieren. Die Veröffentlichung der Ausschreibung und die Vergabeunterlagen können ohne Anmeldung bzw. Registrierung auf dem Portal eingesehen bzw. abgerufen werden. Für eine elektronische Abgabe einer Bewerbung bzw. eines Angebotes bedarf es einer Anmeldung bzw. Registrierung.  

  • Voraussetzungen

    individuell, je nach Vergabeverfahren, Informationen dazu auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg

  • Erforderliche Unterlagen

    Die erforderlichen Unterlagen gehen aus der jeweiligen Ausschreibungsbekanntmachung hervor. Diese werden auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg veröffentlicht und müssen individuell für jedes Vergabeverfahren heruntergeladen werden.

  • Gebühren

    keine

  • Ablauf

    individuell, je nach Vergabeverfahren, Informationen dazu auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg

  • Bearbeitungsdauer

    individuell, je nach Vergabeverfahren, Informationen dazu auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg

  • Fristen

    individuell, je nach Vergabeverfahren, Informationen dazu auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg

  • Zuständigkeit

    Fachverfahren: Vergabemarktplatz Brandenburg, Zuständigkeit: Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg

  • Rechtsgrundlage(n)
  • Weitere Informationen

    Weitere Informationen über das öffentliche Auftragswesen befinden sich auf der Internetseite des Vergabeportals Brandenburg.  https://www.vergabe.brandenburg.de

  • Fachlich freigegeben durch
    Ministerium für Wirtschaft und Energie
  • Fachlich freigegeben am
    14.10.2019