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Rechtsdienstleistungen aufgrund besonderer Sachkunde Registrierung von Personen die Rentenberatung erbringen

Wer darf Rechtsdienstleistungen auf dem Gebiet der Sozialversicherung erbringen?

Ihre zuständige Stelle

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  • Ausführliche Beschreibung
    • Prüfung von Anträgen auf Erbringung von Rechtsdienstleistungen für den Bereich der Rentenberatung auf dem Gebiet der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung des sozialen Entschädigungsrechts, des übrigen Sozialversicherungs- und Schwerbehindertenrechts mit Bezug zu einer gesetzlichen Rente sowie der betrieblichen und Beruf ständigen Versorgung mit entsprechender Eintragung in das Rechtsdienstleistungsregister,
    • Untersagung von Rechtsdienstleistungen im Bereich der Rentenberatung und entsprechender Vollzug im Rechtsdienstleistungsregister, sonstige Änderungen der Registrierung
  • Voraussetzungen
    • persönliche Eignung und Zuverlässigkeit;
    • theoretische und praktische Sachkunde in dem Bereich oder Teilbereich des § 10 Abs. 1, in denen die Rechtsdienstleistungen erbracht werden sollten; eine Berufshaftpflichtversicherung
  • Erforderliche Unterlagen
    • Antrag auf Registrierung als Rechtsdienstleister auf dem Gebiet der Rentenberatung;
    • Zeugnisse zum Nachweis der theoretischen und praktischen Sachkunde;
    • polizeiliches Führungszeugnis;
    • Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindes Versicherungssumme von 250.000 € für jeden Versicherungsfall;
    • Erklärung über geordnete Vermögensverhältnisse (keine Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, keine Eintragung nach § 26 Abs. 2 Insolvenzverordnung, § 915 Zivilprozessordnung).
  • Gebühren

    150,00 EUR (Gebührentatbestand 301 des Gebührenverzeichnisses zur Justizverwaltungskostenordnung)

  • Rechtsgrundlage(n)
  • Fachlich freigegeben durch

    Ministerium für Wirtschaft und Energie

    des Landes Brandenburg

  • Fachlich freigegeben am
    01.11.2019