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Rundfunkbeitrag anmelden
Für jede Wohnung muss ein Rundfunkbeitrag entrichtet werden.
Ihre zuständige Stelle
- Formulare
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Ausführliche Beschreibung
Als volljährige Personen müssen Sie für Ihre Wohnung einen Rundfunkbeitrag zahlen.
Hinweis:
Wenn eine andere Person für Ihre Wohnung bereits einen Rundfunkbeitrag entrichtet, sind Sie von der Zahlung ausgenommen.
Für Bürger und Bürgerinnen erfolgt die Beitragsumstellung zum 01.01.2013 größtenteils automatisch.
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Voraussetzungen
Sie müssen sich beim Beitragsservice anmelden,
- wenn Sie volljährig sind (18 Jahre oder älter) und
- wenn Sie oder eine andere Person für Ihre Wohnung noch keinen Rundfunkbeitrag zahlen.
Für eine leerstehende Wohnung besteht keine Beitragspflicht. Voraussetzung ist,
- dass diese von niemandem bewohnt wird,
- dass für diese kein Mietvertrag besteht und
- dass für diese auch keine Person beim Einwohnermeldeamt gemeldet ist.
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Erforderliche Unterlagen
- formloses Schreiben per Post oder
- ausgefülltes Anmeldeformular im Internet
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Gebühren
Sie müssen den Rundfunkbeitrag für jeweils drei Monate zahlen. Der Beitragsservice erhebt ihn in der Mitte eines Dreimonatszeitraums.
Gebühr: 17.5 EUR (fix)
je Wohnung monatlich - nicht ermäßigt
Vorkasse: NeinGebühr: 5.83 EUR (fix)
ermäßigter Rundfunkbeitrag: monatlich
Vorkasse: Nein -
Ablauf
Sie müssen Ihre Wohnung bei der zuständigen Stelle anmelden. Sie können dies
- formlos schriftlich tun,
- ein Formular ausfüllen oder
- einen Online-Dienst nutzen.
Das Formular liegt in der Regel in den Gemeinden aus. Sie können es auch aus dem Internet herunterladen.
Hinweis: Wenn Sie bisher Rundfunkgebühren gezahlt haben, werden diese automatisch auf den Rundfunkbeitrag umgestellt. Sie erhalten in der Regel Post vom Beitragsservice.
Tipp: Wenn für Sie die Beitragspflicht entfällt, beispielsweise weil ein anderer Bewohner in der Wohnung bereits den Rundfunkbeitrag zahlt, können Sie sich beim Beitragsservice abmelden. -
Fristen
Die Beitragspflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem Sie erstmals eine Wohnung innehaben. Das bedeutet, dass Sie
- dort wohnen,
- dort gemeldet sind oder
- im Mietvertrag als Mieter oder Mieterin genannt sind.
- Rechtsgrundlage(n)
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Hinweise
Der Rundfunkbeitrag hat die Rundfunkgebühr zum 1. Januar 2013 abgelöst.
Für Unternehmen, Institutionen und Selbständige gelten spezielle Regelungen.
- Weitere Informationen
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Fachlich freigegeben durch
SWR