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Anzeige eines Forstsamen- oder Forstpflanzenbetriebes

Sie möchten Saatgut von Forstpflanzen ernten und verkaufen? Dann können sie hier die Aufnahme ihres Forstsamen- oder Forstpflanzenbetriebs anzeigen.

Ihre zuständige Stelle

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  • Formulare

    Die Anzeige muss binnen eines Monats nach Aufnahme bzw. Beendigung des Betriebes erfolgen, aber jedenfalls vor dem ersten Inverkehrbringen von forstlichem Vermehrungsgut mit Lieferschein.


  • Ausführliche Beschreibung

    Möchten Sie einen Forstsamen- oder Forstpflanzenbetrieb führen, so müssen sie diesen bei der Landesstelle für forstliches Vermehrungsgut des Landes Brandenburg anzeigen. Diese Landesstelle ist beim Landesbetrieb Forst Brandenburg angesiedelt.

    Die Identitätssicherung von forstlichem Vermehrungsgut ist für die Forstwirtschaft von grundlegender Bedeutung. Daher werden bei der Erzeugung und dem Inverkehrbringen strenge Anforderungen an die Betriebe gestellt. Die Landesstellen haben die Einhaltung dieser Vorschriften zu überwachen. Dazu werden die auf dem Gebiet tätigen Betriebe registriert und erhalten eine eindeutige Betriebsnummer. Diese ist auf allen Lieferpapieren, die das Vermehrungsgut begleiten, anzugeben.

  • Voraussetzungen

    Die verantwortliche Person muss zuverlässig sein und über die notwendigen fachlichen Kenntnisse und Erfahrungen verfügen.

  • Erforderliche Unterlagen

    Anzeige mit folgenden Angaben:

    • Name des Betriebes,
    • Anschrift des Betriebes
    • verantwortliche Person
    • Datum der Betriebsaufnahme bzw. Abmeldung
  • Gebühren

    keine

  • Ablauf

    Die Anzeige reichen Sie schriftlich mit dem bereitstehenden Formular ein:

    • Laden Sie das Formular online herunter und drucken Sie es aus.
    • Füllen Sie den Vordruck aus.
    • Senden Sie das Formular an die angegebene Adresse der Landesstelle.

    Per Post erhalten Sie dann ihre Betriebsnummer und Hinweise zur Betriebsführung.

  • Bearbeitungsdauer

    In der Regel 14 Tage

  • Fristen

    Die Anzeige muss binnen eines Monats nach Aufnahme bzw. Beendigung des Betriebes erfolgen, aber jedenfalls vor dem ersten Inverkehrbringen von forstlichem Vermehrungsgut mit Lieferschein.

  • Zuständigkeit

    Landesbetrieb Forst Brandenburg
     

  • Weitere Ansprechpunkte

    Landesbetrieb Forst Brandenburg
    Landesstelle Forstliches Vermehrungsgut (LSfoV)
    Karnzow Nr 4

    16866 Kyritz

    Tel.: +49339718822         

    und

    Landesbetrieb Forst Brandenburg
    Landesstelle Forstliches Vermehrungsgut (LSfoV)
    August-Bebel-Str. 27

    03185 Peitz

    Tel.: +493560137115
    Mail: LSfoV@LFB.brandenburg.de

  • Rechtsgrundlage(n)
  • Hinweise
  • Weitere Informationen
  • Fachlich freigegeben durch

    Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg

  • Fachlich freigegeben am
    17.07.2023