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Ausbildungsförderung Beratung
Das für Sie zuständige Amt für Ausbildungsförderung bzw. Ihre Studierendenvertretung berät Sie individuell zu Fördermöglichkeiten.
Ihre zuständige Stelle
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Formulare
Formulare: nein
Onlineverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
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Ausführliche Beschreibung
Sie können Ihre Ausbildung oder Ihr Studium nicht selbst finanzieren und möchten sich über die Fördermöglichkeiten nach dem Bundesausbildungsbeihilfegesetz (BAföG) beraten lassen?
Das für Sie zuständige Amt für Ausbildungsförderung berät Sie und Ihre Eltern umfassend über individuelle Fördermöglichkeiten nach landes- und bundesrechtlichen Vorschriften.
Ansonsten gibt es an vielen Hochschulen Beratungsangebote der Studierendenvertretungen.
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Voraussetzungen
keine
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Erforderliche Unterlagen
keine
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Gebühren
keine
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Ablauf
Die Allgemeine BAföG-Beratung beantwortet Ihre Fragen zu den Antragsformularen und hilft Ihnen beim Ausfüllen oder Ergänzen der Formulare. Sie erhalten Auskunft über benötigte Unterlagen und Dokumente zum Antrag. Außerdem werden Sie über weitere Finanzierungsmöglichkeiten informiert.
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Bearbeitungsdauer
keine
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Fristen
keine
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Zuständigkeit
jeweiliges Amt für Ausbildungsförderung des Landkreises/ der kreisfreien Stadt
- Rechtsgrundlage(n)
- Weitere Informationen
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Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg
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Fachlich freigegeben am
06.05.2020