Leistungen A-Z

 

Bitte geben Sie einen Ort (oder Postleitzahl) an, in dem Sie die Leistung suchen.

 
Bitte geben Sie einen Ort (oder Postleitzahl) an, in dem Sie die Leistung suchen.
Ort suchen

Liste der bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser Eintragung

Um als Entwurfsverfasser oder Entwurfsverfasserin für Bauvorlagen beauftragt werden zu können, ist eine Eintragung in die Liste für bauvorlageberechtigte Ingenieure bzw. Ingenieurinnen bei der Landes-Ingenieurkammer Voraussetzung.

Ihre zuständige Stelle

Bitte geben Sie einen Ort (oder Postleitzahl) an, in dem Sie die Leistung suchen. Ort suchen
  • Formulare

    Onlineverfahren möglich: nein

    Schriftform erforderlich. Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: nein


  • Ausführliche Beschreibung

    Ingenieure und Ingenieurinnen der Fachrichtung Hochbau oder Bauingenieurwesen müssen in die Liste der Entwurfsverfasser oder Entwurfsverfasserinnen eingetragen sein, damit sie als Entwurfsverfasser oder Entwurfsverfasserinnen für Bauvorlagen zur Errichtung von Gebäuden, die eine Baugenehmigung oder ein Kenntnisgabeverfahren erfordern, beauftragt werden können.

    In die Liste ist auf Antrag einzutragen, wer die in § 65 Brandenburgische Bauordnung vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllt. Die Liste der Entwurfsverfasser und Entwurfsverfasserinnen wird von der Ingenieurkammer Brandenburg geführt.

    Hinweis: Sollten Sie bereits in einer solchen Liste eines anderen Bundeslandes eingetragen sein, gilt diese Eintragung auch in Brandenburg.

    Niedergelassene Bauvorlageberechtigte aus anderen EU-/EWR-Staaten

    Wenn Sie in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder des EWR als Bauvorlageberechtigter oder Bauvorlageberechtigte niedergelassen sind, sind Sie ohne Eintragung in die Liste der Entwurfsverfasser und Entwurfsverfasserinnen bauvorlageberechtigt. Sie müssen in diesem Fall

    • eine vergleichbare Berechtigung besitzen sowie
    • dafür die für eine Eintragung in die Liste der Entwurfsverfasser und Entwurfsverfasserinnen vergleichbaren Anforderungen erfüllen.

    Sie müssen Ihre Tätigkeit bei der Ingenieurkammer Brandenburg anzeigen, bevor Sie erstmalig als Bauvorlageberechtigter oder Bauvorlageberechtigte tätig werden. Die Ingenieurkammer bestätigt Ihnen auf Antrag, dass die Anzeige erfolgt ist.

    Sind die Anforderungen in Ihrem Herkunftsstaat mit denen in Brandenburg nicht vergleichbar, müssen Sie sich bescheinigen lassen, dass Sie die für eine Eintragung in die Liste der Entwurfsverfasser und Entwurfsverfasserinnen erforderlichen Anforderungen erfüllen. Die Bescheinigung müssen Sie bei der Ingenieurkammer Brandenburg beantragen, die Sie nach Ausstellung der Bescheinigung in ein eigenes Verzeichnis einträgt.

    Hinweis: Wenn Sie Ihre Tätigkeit bereits in einem anderen Bundesland angezeigt haben, ist eine Anzeige in Brandenburg nicht nötig. Das gilt auch für die Ausstellung der Bescheinigung.

  • Voraussetzungen

    Für die Eintragung in die Entwurfsverfasserliste müssen Sie

    • einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss eines Studiums der Fachrichtung Hochbau oder des Bauingenieurwesens nachweisen,
    • nach dem Studienabschluss mindestens zwei Jahre praktisch auf dem Gebiet der Entwurfsplanung von Gebäuden tätig gewesen sein,
    • den Wohnsitz oder die berufliche Niederlassung im Land Brandenburg haben und
    • den Abschluss einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung nachweisen.
  • Erforderliche Unterlagen

    Mit dem ausgefüllten Antrag sind einzureichen:

    • Beglaubigte Kopie der Urkunde als Ingenieur / Ingenieurin oder adäquat
    • (beglaubigte) Kopie des Zeugnisses über den Ingenieurabschluss oder adäquat
    • Lebenslauf / beruflicher Werdegang
    • Nachweis über Berufshaftpflichtversicherung (maximal 3 Monate alt, Mindestdeckungssumme gemäß §10 BrbIngG)
    • ggf. Nachweis über Selbstständigkeit, z.B. Geschäftsführer einer GmbH und der gleichen (siehe Antragsformular)
    • ggf. Bestätigung über die Eintragung bei einer anderen Ingenieurkammer
    • Nachweis der mindestens 2-jährigen Hochbauerfahrung auf dem Gebiet der Objektplanung von Gebäuden belegt durch:
      • Objektliste (siehe Antragsformular)
      • mindestens 3 kompletten Genehmigungsplanungen (maximal 5 Jahre alt) aus denen der Antragssteller eindeutig als Bearbeiter hervorgeht)
  • Gebühren

    150 € Eintragungsgebühr bauvorlageberechtigter Ingenieur oder bauvorlageberechtigte Ingenieurin

  • Ablauf

    Die Eintragung erfolgt auf schriftlichen Antrag.

    • Laden Sie das Formular online herunter und drucken Sie es aus.
    • Füllen Sie den Vordruck aus und fügen Sie die nötigen Nachweise hinzu.
    • Reichen Sie den Antrag bei der Ingenieurkammer Brandenburg ein.
    • Der Antrag wird durch den Eintragungsausschuss bearbeitet (dieser gibt ggf. Erläuterungen bzw. Aufforderungen zum Nachreichen von Unterlagen).
    • Sie erhalten anschließend postalisch einen Bescheid des Eintragungsausschusses
  • Bearbeitungsdauer

    ca. 4 Monate

  • Fristen

    keine

  • Zuständigkeit

    Brandenburgische Ingenieurkammer (BBIK)

  • Rechtsgrundlage(n)
  • Weitere Informationen
  • Fachlich freigegeben durch

    Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung

  • Fachlich freigegeben am
    02.04.2020