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Liste der Mitglieder der Ingenieurkammer Löschung
Durch einen formlosen schriftlichen Antrag können Sie Ihre Mitgliedschaft bei der Landes-Ingenieurkammer kündigen.
Ihre zuständige Stelle
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Formulare
Formulare: keine, ein formloser Antrag genügt
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich. Ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
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Ausführliche Beschreibung
Als eingetragenes Mitglied bei der Landes-Ingenieurkammer können Sie Ihre Mitgliedschaft zum Jahresanfang oder zur Jahresmitte beenden. Die Löschung aus der Mitgliederliste der Brandenburgischen Ingenieurkammer erfolgt auf schriftlichen, formlosen Antrag an die Kammer.
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Voraussetzungen
Eintragung in die Mitgliederliste der Ingenieurkammer
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Erforderliche Unterlagen
Bei Löschung aus der Mitgliederliste werden die Kammerunterlagen (Urkunde, Stempel, Ingenieurausweis) zurückgefordert.
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Gebühren
¼ der Eintragungsgebühr
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Ablauf
- die Löschung erfolgt auf schriftlichen Antrag (formlos) an die Kammer
- es folgt eine schriftliche Mitteilung durch die BBIK über die Listeneintragungslöschung
- ggf. Zusendung der neuen Kammerunterlagen
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Bearbeitungsdauer
3 Monate
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Fristen
- Kündigung ist möglich zum 01.01. und 01.07. eines Jahres
- die Kündigung muss vier Wochen vor dem möglichen Kündigungstermin eingegangen sein
- 1-Monatige Frist zur Zurücksendung der Kammerunterlagen (Urkunde, Stempel, Ingenieurausweis)
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Zuständigkeit
Brandenburgische Ingenieurkammer
- Rechtsgrundlage(n)
- Weitere Informationen
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Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
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Fachlich freigegeben am
02.04.2020