Leistungen A-Z

 

Bitte geben Sie einen Ort (oder Postleitzahl) an, in dem Sie die Leistung suchen.

 
Bitte geben Sie einen Ort (oder Postleitzahl) an, in dem Sie die Leistung suchen.
Ort suchen

Kampfmittelbelastung Prüfung

Die Überprüfung eines Grundstücks auf Kampfmittelbelastung erfolgt auf Antrag durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst beim Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg (KMBD)

Ihre zuständige Stelle

Bitte geben Sie einen Ort (oder Postleitzahl) an, in dem Sie die Leistung suchen. Ort suchen
  • Formulare

  • Ausführliche Beschreibung

    Der Kampfmittelbeseitigungsdienst führt eine Übersicht über alle Kampfmittelverdachtsflächen im Land Brandenburg und stellt diese  den Landkreisen und kreisfreien Städten zur Verfügung.

    Liegt ein Baufeld in einer Kampfmittelverdachtsfläche und sind mit dem Vorhaben Bodeneingriffe oder Erschütterungen verbunden, so ist vor Baubeginn die Kampfmittelfreiheit nachzuweisen. Der Nachweis kann durch eine Bescheinigung des Kampfmittelbeseitigungsdienstes oder nach erfolgter Kampfmittelräumung durch Bescheinigung der ausführenden Kampfmittelräumfirma erbracht werden.

  • Erforderliche Unterlagen
    • Antrag
    • Kartenauszug mit Kennzeichnung des Bauvorhabens
    • Flurkarte mit Kennzeichnung des Flurstückes
    • Lageplan mit Einzeichnung der vorhandenen Bebauung und des geplanten Vorhabens
    • Betretungserlaubnis
    • Eigentumsnachweis
  • Gebühren

    Kostenrahmen: Gebühr: EUR 50 – 800

  • Ablauf

    Die Überprüfung eines Grundstücks auf Kampfmittelbelastung können Sie mit dem online bereitstehenden Formular beantragen oder vorab auch per E-Mail versenden:

    • Füllen Sie das bereitgestellte Formular aus.
    • Fügen Sie die nötigen Unterlagen bei
    • Reichen Sie die Antragsunterlagen beim Kampfmittelbeseitigungsdienst ein.

    Per Post erhalten Sie dann die gewünschte Auskunft einschl. Gebührenbescheid.

  • Bearbeitungsdauer

    10 bis 12 Wochen

  • Fristen

    keine

  • Zuständigkeit

    Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg

    Kampfmittelbeseitigungsdienst

  • Rechtsgrundlage(n)
  • Hinweise

    Für die Modellregion Oranienburg bestehen seit 1. August 2019 für zunächst drei Jahre erweiterte Sonderregelungen.

  • Weitere Informationen
  • Fachlich freigegeben durch

    Ministerium des Innern und für Kommunales,

    Referat 46

  • Fachlich freigegeben am
    19.05.2020