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Kampfmittelbelastung Prüfung
Die Überprüfung eines Grundstücks auf Kampfmittelbelastung erfolgt auf Antrag durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst beim Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg (KMBD)
Ihre zuständige Stelle
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Formulare
- Formulare: Antrag zur Überprüfung auf Kampfmittelbelastung): https://polizei.brandenburg.de/kmbd/antrag
- Onlineverfahren möglich: ja (teilweise)
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
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Ausführliche Beschreibung
Der Kampfmittelbeseitigungsdienst führt eine Übersicht über alle Kampfmittelverdachtsflächen im Land Brandenburg und stellt diese den Landkreisen und kreisfreien Städten zur Verfügung.
Liegt ein Baufeld in einer Kampfmittelverdachtsfläche und sind mit dem Vorhaben Bodeneingriffe oder Erschütterungen verbunden, so ist vor Baubeginn die Kampfmittelfreiheit nachzuweisen. Der Nachweis kann durch eine Bescheinigung des Kampfmittelbeseitigungsdienstes oder nach erfolgter Kampfmittelräumung durch Bescheinigung der ausführenden Kampfmittelräumfirma erbracht werden.
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Erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Kartenauszug mit Kennzeichnung des Bauvorhabens
- Flurkarte mit Kennzeichnung des Flurstückes
- Lageplan mit Einzeichnung der vorhandenen Bebauung und des geplanten Vorhabens
- Betretungserlaubnis
- Eigentumsnachweis
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Gebühren
Kostenrahmen: Gebühr: EUR 50 – 800
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Ablauf
Die Überprüfung eines Grundstücks auf Kampfmittelbelastung können Sie mit dem online bereitstehenden Formular beantragen oder vorab auch per E-Mail versenden:
- Füllen Sie das bereitgestellte Formular aus.
- Fügen Sie die nötigen Unterlagen bei
- Reichen Sie die Antragsunterlagen beim Kampfmittelbeseitigungsdienst ein.
Per Post erhalten Sie dann die gewünschte Auskunft einschl. Gebührenbescheid.
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Bearbeitungsdauer
10 bis 12 Wochen
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Fristen
keine
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Zuständigkeit
Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg
Kampfmittelbeseitigungsdienst
- Rechtsgrundlage(n)
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Hinweise
Für die Modellregion Oranienburg bestehen seit 1. August 2019 für zunächst drei Jahre erweiterte Sonderregelungen.
- Weitere Informationen
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Fachlich freigegeben durch
Ministerium des Innern und für Kommunales,
Referat 46
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Fachlich freigegeben am
19.05.2020