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Verwendung des kommunalen Wappens Genehmigung

Die Einführung und oder Änderung eines kommunalen Wappens können Kommunen beim im Land für Inneres zuständigen Ministerium anzeigen. Eine Genehmigung ist erforderlich, wenn zuvor zu beteiligendes Landeshauptarchiv keine Genehmigung erteilt hat.

Ihre zuständige Stelle

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  • Formulare

    Formulare: nein

    Onlineverfahren möglich: nein

    Schriftform erforderlich: ja

    Persönliches Erscheinen nötig: nein


  • Ausführliche Beschreibung

    Ein Wappen ist ein nach bestimmten Regeln erstelltes Zeichen in Form eines Schildes. Wappen repräsentieren Personen, Familien, bestimmte Personengruppen oder personifizierte Objekte, Organisationen und Gemeinwesen. Jedes Bundesland hat sein eigenes Landeswappen. Hinzu kommen die Wappen der Kommunen.


    Die Verwendung der jeweiligen Wappen des Gemeinwesens bedarf der Genehmigung durch die jeweilige Kommune.

  • Erforderliche Unterlagen

    Zur Verwendung des kommunalen Wappens: keine

    Zur Genehmigung des kommunales Wappens:

    Beim Landeshauptarchiv für Gutachten:

    1. zwei farbige Reinzeichnungen (DIN-A4) oder eine qualitativ gleichwertige Bilddatei,
    2. eine Begründung des Wappenmotivs und
    3. der Beschluss der jeweiligen Vertretungskörperschaft zur Einführung oder Änderung des Wappens.

    Anschließend beim Innenministerium:

    1. eine farbige Reinzeichnung (DIN-A4) oder eine qualitativ gleichwertige Bilddatei,
    2. das Gutachten des Brandenburgischen Landeshauptarchivs und
    3. den Beschluss der jeweiligen Vertretungskörperschaft zur Einführung oder Änderung des Wappens.
  • Ablauf

    Anfrage bei der jeweils zuständigen Gebietskörperschaft, ob das Wappen verwendet werden darf.

  • Zuständigkeit

    Landkreise, kreisfreie Städte, amtsfreie Gemeinden, Ämter, Verbandsgemeinden

  • Weitere Ansprechpunkte

    Landkreise, kreisfreie Städte, amtsfreie Gemeinden, Ämter, Verbandsgemeinden,

    Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg; Referat 22

  • Rechtsgrundlage(n)
  • Hinweise

    Auch eine Verwendung des Landeswappens/ Wappens einer Kommune in abgewandelter oder stilisierter Form, die zu einer Verwechslung mit dem Landeswappen/ Wappen einer Kommune führen kann, ist ohne Zustimmung nicht zulässig.

  • Weitere Informationen
  • Fachlich freigegeben durch

    Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg, Referat 22

  • Fachlich freigegeben am
    27.05.2020