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Allgemeinbildende Schulen Aufnahme Oberschule

Schulabschlüsse können an den Schulen erworben werden.

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  • Formulare

    Die Grundschulen stellen die jeweiligen Formulare zur Verfügung, diese sind auch online auf den Seiten des MBJS herunterzuladen.


  • Ausführliche Beschreibung

    Die Oberschule umfasst die Jahrgangsstufen 7 bis 10. Sie vermittelt eine grundlegende und erweiterte allgemeine Bildung und umfasst den Bildungsgang zum Erwerb der erweiterten Berufsbildungsreife (EBR) und den Bildungsgang zum Erwerb der Fachoberschulreife (FOR). Die Oberschule hat die Aufgabe, neben einer gesicherten Grundbildung die Stärken und Begabungen der ihr anvertrauten Schülerinnen und Schüler zu fördern, aber auch Hilfe bei Lernschwierigkeiten zu leisten. Besondere Aufgabe der Oberschule ist die Vermittlung von Qualifikationen und Kompetenzen für die spätere berufliche Entwicklung.

    Oberschulen können ihre Unterrichtsorganisation in einem bestimmten Rahmen selbst festlegen. Es gibt Oberschulen, die ihre Schülerinnen und Schüler nach dem von ihnen angestrebten Abschluss in Klassen zusammenfassen (kooperativ organisierte Oberschule) und Oberschulen, die in einigen Fächern ein Kurssystem mit zwei Niveaustufen nutzen (integrativ organisierte Oberschule).

  • Erforderliche Unterlagen
    • Zeugnis der Jahrgangsstufe 6 (Halbjahr)
    • Grundschulgutachten mit einer Bildungsgangempfehlung
    • Antragsformular
  • Ablauf
    • Ausgabe der Grundschulachten mit der Bildungsgangempfehlung und der Anmeldeformulare durch die Grundschule zusammen mit den Halbjahreszeugnisse der Jahrgangsstufe 6
    • Abgabe der Anmeldeformulare in den Grundschulen
    • Aufnahmeverfahren (Erst- und Zweitwunschverfahren)
    • Ausgleichskonferenzen und Zuweisungsverfahren (bei Nichterfüllung von Erst- und Zweitwünschen)
    • Versand der Aufnahmebescheide
  • Bearbeitungsdauer

    Das Ü7-Verfahren umfasst das jeweilige 2. Schulhalbjahr, die entsprechenden Zeitpläne werden auf der Internetseite des MBJS bzw. im Amtsblatt veröffentlicht.

  • Fristen

    Die konkreten Termine sind dem Zeitplan zu entnehmen, die jährlich dem Verlauf des jeweiligen Schuljahres angepasst werden.

  • Zuständigkeit

    Staatliche Schulämter des Landes Brandenburg

  • Weitere Ansprechpunkte

    Zuständige Schule

  • Rechtsgrundlage(n)
  • Fachlich freigegeben durch

    Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

    Ref. 33

  • Fachlich freigegeben am
    15.06.2020