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Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur Förderung

Durch die GRW soll gemeinsam von Land und dem Bund eine Regionalpolitik ausgebaut werden, die explizit zugunsten strukturschwacher Regionen und somit zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in der Bundesrepublik beiträgt.

Ihre zuständige Stelle

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  • Formulare
  • Ausführliche Beschreibung

    Das Ziel des Programms ist die Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit der brandenburgischen Wirtschaft zu stärken. Durch das Programm werden Arbeitsplätze im Land Brandenburg geschaffen und gesichert. Gefördert werden Investitionsvorhaben von kleineren, mittleren und größeren Unternehmen sowie im Rahmen der Infrastrukturförderung Kommunen, deren Ziel es ist, die Schaffung einer funktionsfähigen, wirtschaftsnahen Infrastruktur, vorrangig in den regionalen Wachstumskernen, zu verwirklichen. Die Förderung der Fremdenverkehrsinfrastruktur vorrangig in den Kur- und Erholungsorten ist ebenfalls möglich.

    Zusätzlich können auch nichtinvestive Aktivitäten gefördert werden. Dazu zählt einerseits die Förderung von Projekten, die Kooperationsnetzwerke in organisierten Unternehmen und Forschungseinrichtungen ermöglichen.

    Andererseits kann der Aufbau von Informationsnetzwerken und Innovationsclustern zwischen Unternehmen (vor allem KMU), Hochschulen und Forschungseinrichtungen zur Förderung des Technologietransfers in Form von beispielsweise der Einbindung von externem Wissen in den Innovationsprozess der Unternehmen durch die GRW bezuschusst werden.

  • Voraussetzungen

    Antragsberechtigt:

    GRW-gewerblich: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einem Betriebssitz im Land Brandenburg (Eintragung im Handelsregister) mit dem Ziel der Schaffung bzw. Erhaltung von Arbeitsplätzen;

    GRW-Infrastruktur: Gemeinden und/oder kommunale Zweckverbände; gemeinnützige Gesellschaften (für Bildungseinrichtungen), Zusammenschlüsse von Unternehmen und weiteren Partnern (für GRW-Netzwerke, GRW-Innovationscluster);

    Mindestvolumen der Projekte 50.000,00 € (außer bei Planungs- und Beratungsleistungen und regionalen Entwicklungskonzepten)   

  • Erforderliche Unterlagen

    GRW-Antrag einschl. Anlagen gemäß Anhang 6 (GRW-gewerblich) und Anhang 7 (GRW-Infrastruktur) Koordinierungsrahmen GRW sowie weitere Unterlagen, die auf der Seite der ILB unter dem jeweiligen Förderprogramm aufgelistet sind.

  • Ablauf

    Bei der gewerblichen Förderung von Unternehmen ist der Antrag bei der ILB einzureichen. Die Antragsunterlagen sind auf der Homepage der ILB abrufbar.

    Bei der Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur ist der Antrag über das Online-Kundenportal der ILB einzureichen.

    Bei der Förderung von GRW-Netzwerken und Innovationsclustern muss zunächst das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg, Referat 24: MWAE-Koordinierung, kontaktiert werden sowie im Anschluss die Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB) . Anschließend wird in Zusammenarbeit mit den Beratern eine fachlich unterstützte Projektskizze erstellt. Diese wird dann beim MWAE vorgestellt. Danach können Sie die auf der Internetseite der ILB veröffentlichten Antragsformulare ausfüllen und zusammen mit der Vorhabensbeschreibung bei der ILB einreichen.

  • Bearbeitungsdauer

    abhängig von der zu fördernden Maßnahme und der Vollständigkeit der Unterlagen

  • Fristen

    Für die Antragstellung bestehen keine kalendarischen Fristen; jedoch darf grundsätzlich nicht vor Antragstellung mit der Maßnahme begonnen werden.

    Für die gewerbliche Förderung gilt: Das Vorhaben ist innerhalb von sechs Monaten nach Bestandskraft des Bewilligungsbescheides zu beginnen. Der Investitionszeitraum beträgt max. 36 Monate. Die geförderte Betriebsstätte muss für mindestens 5 Jahre nach Ende des Investitionszeitraumes betrieben werden.

    Eine Entscheidung im jeweils noch laufenden Haushaltsjahr kann regelmäßig nur erwartet werden, wenn die vollständigen Unterlagen bis zum 30. September bei der ILB vorliegen.

    Bei der wirtschaftsnahen Infrastrukturförderung ist die Maßnahme ebenfalls innerhalb von sechs Monaten nach dem Eingang des Bewilligungsbescheides zu beginnen. Der Investitionszeitraum beträgt maximal 36 Monate. Eine Entscheidung im noch laufenden Haushaltsjahr kann nur erwartet werden, wenn die Unterlagen vollständig bis zum 30. Juni bei der ILB vorliegen.

    Träger und ggf. Betreibende sind an die Erfüllung der im Koordinierungsrahmen und der Landesrichtlinie GRW-Infrastruktur genannten Voraussetzungen 15 Jahre gebunden.

  • Zuständigkeit

    Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)

  • Rechtsgrundlage(n)
  • Hinweise

    Weitere Hinweise sind auf der Webseite der ILB beim Aufruf des jeweiligen Förderprogramms unter der Rubrik „Was ist noch zu beachten“ zu finden.

  • Weitere Informationen

    Für weiterführende Informationen wenden Sie sich bitte direkt an das Infotelefon Wirtschaft und Infrastruktur der ILB (0331 660-2211).

  • Fachlich freigegeben durch

    Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, Referat 21

  • Fachlich freigegeben am
    29.06.2020