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Ausländische Studienbewerber Zulassung von Bewerbern aus nicht-EU-Ländern

Ob Sie eine Zulassung zum Besuch einer deutschen Hochschule erhalten können, hängt von Ihrer Vorbildung ab.

Ihre zuständige Stelle

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  • Formulare

    Formulare: ja
    Onlineverfahren möglich: teilweise
    Schriftform erforderlich: ja
    Persönliches Erscheinen nötig: teilweise


  • Ausführliche Beschreibung

    Sie besitzen eine ausländische Staatsangehörigkeit oder sind staatenlos und möchten in Deutschland studieren. Dann bewerben Sie sich direkt bei der Hochschule, an der Sie später studieren wollen oder über uni-assist . Dies gilt für alle Studiengänge.

  • Voraussetzungen
    • ein der deutschen Hochschulreife gleichwertiger Bildungsstand (Nachweise oder Studienkolleg-Feststellungsprüfung),
    • für das Studium erforderliche Sprachkenntnisse sowie gegebenenfalls
    • die Erfüllung hochschulspezifischer Anforderungen.
  • Erforderliche Unterlagen
    • Hochschulzugangsqualifikation, die im Herkunftsland den Hochschulzugang ermöglicht (z.B. Matura, Baccalaureat, School-Leaving-Certificate, General Certificate of Education GCE), und die zugehörigen Listen mit Einzelnoten
    • erworbene Hochschul- oder Universitätszeugnisse (auch von Colleges, Akademien) und die zugehörigen Listen mit Einzelnoten
    • Zeugnis über die bestandene Feststellungsprüfung einschließlich Notenübersicht (sofern bereits abgelegt)
    • Bescheinigungen oder Zeugnisse (einschließlich Notenliste) über im Ausland bestandene Hochschulaufnahmeprüfungen
    • Immatrikulations- oder Studienbescheinigungen (soweit vorhanden)
    • Nachweis über Kenntnisse der deutschen Sprache, wenn die Bewerbung nicht ausschließlich für einen englischsprachigen Studiengang erfolgt
    • Lebenslauf mit einer vollständigen tabellarischen Übersicht über die bisherige Ausbildung

    Hinweis: Über die Vorlage weiterer Unterlagen informiert Sie die jeweilige Hochschule.

  • Ablauf

    Sie bewerben sich um einen Studienplatz meist im Internet über das Bewerbungsportal der jeweiligen Hochschule. Außerdem müssen Sie einen unterschriebenen Ausdruck in Papierform rechtzeitig an die Hochschule senden.

    Den "Antrag auf Zulassung zum ersten Fachsemester" sowie die Bewerbungsunterlagen fordern Sie von der jeweiligen Hochschule an. Das Antragsformular finden Sie auch auf den Internetseiten der jeweiligen Hochschule.

    Den Antrag und weitere geforderte Unterlagen müssen Sie dann fristgerecht bei der Hochschule einreichen. Das ist oft online möglich. Die Hochschule entscheidet über Ihre Zulassung und informiert Sie darüber.

    Im Falle einer Studienplatzzusage erhalten Sie mit dem Zulassungsbescheid Angaben über die Fristen zur Einschreibung (Immatrikulation) an der Hochschule.

    Im Falle einer Absage erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid mit Informationen zum Nachrückverfahren.

  • Bearbeitungsdauer

    Entscheidung in der Regel bis zum Beginn des Studiensemesters

  • Fristen

    Bewerbungsschluss der meisten Hochschulen: Für das kommende

    • Wintersemester: der 15. Juli oder 20. August
    • Sommersemester: der 15. Januar

    Hinweis: Abweichende Termine sind möglich. Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei der Hochschule.

  • Zuständigkeit

    die jeweilige Hochschule

  • Rechtsgrundlage(n)
  • Hinweise

    Sie wenden sich zur Prüfung ihrer Hochschulzugangsberechtigung an das Akademische Auslandsamt der Hochschule, an der sie ein Studium aufnehmen möchten.

    Wird das Zeugnis aus dem Herkunftsland nicht anerkannt, erfolgt eine sogenannte Feststellungsprüfung. In ganz Deutschland werden Studienkollegs angeboten, die auf diese Prüfung vorbereiten.

    Sie können diese Prüfung auch umgehen, wenn Sie in Ihrem Heimatland mit dem Studium beginnen und sich dann zum Beispiel nach einem abgeschlossenen Grundstudium an einer deutschen Hochschule bewerben und direkt einsteigen.

    Alternativ können Sie ein Studienkolleg in Deutschland besuchen und dort Ihre Hochschulzugangsberechtigung erwerben.

  • Weitere Informationen
  • Fachlich freigegeben durch

    Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg

  • Fachlich freigegeben am
    26.06.2020