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Hochschulzugang für Berufstätige ohne Hochschulreife Informationserteilung
Als beruflich Qualifizierte können Sie individuelle Informationen vor der Aufnahme eines Studiums erhalten.
Ihre zuständige Stelle
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Ausführliche Beschreibung
Um an einer Hochschule zugelassen werden zu können, ist in der Regel der Erwerb einer schulischen Studienberechtigung erforderlich. Doch auch beruflich Qualifizierte, die weder über das Abitur noch die Fachhochschulreife verfügen, können unter bestimmten Umständen ein Studium an einer Fachhochschule oder Universität aufnehmen.
Die Entscheidung über die Vergabe der Studienplätze liegt bei der gewählten Hochschule.
Ihre Hochschule informiert Sie deshalb im Vorfeld, welche speziellen Anforderungen für die Aufnahme des gewünschten Studiengangs bestehen.
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Voraussetzungen
Qualifikation nach § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 bis 11 BbgHG oder entsprechende ausländische Qualifikation (sowie Sprachkenntnisse)
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Erforderliche Unterlagen
Die Unterlagen und Nachweise richten sich nach den Voraussetzungen.
Erkundigen Sie sich bei der jeweiligen Hochschule.
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Gebühren
keine
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Ablauf
Wenden Sie sich an die von Ihnen ausgewählte Hochschule.
Sie informiert Sie darüber, ob Sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen.
Sie erfahren auch Einzelheiten über die Inhalte, Anforderungen und den Aufbau Ihres angestrebten Studiengangs
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Bearbeitungsdauer
keine
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Fristen
Bewerbungsfrist für die zulassungsbeschränkten Studiengänge: i.d.R. 15. Juli zum Wintersemester, 15. Januar zum Sommersemester
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Zuständigkeit
die jeweilige Hochschule
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Weitere Ansprechpunkte
Studienberatung der jeweiligen Hochschule
- Rechtsgrundlage(n)
- Weitere Informationen
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Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg
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Fachlich freigegeben am
26.06.2020