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Hochschulzugang für Begabte ohne Hochschulreife Informationserteilung

Alle Informationen zum Studium für Begabte ohne Abitur erhalten Sie direkt von der Hochschule, an der Sie studieren möchten.

Ihre zuständige Stelle

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  • Formulare

    Formulare: nein
    Onlineverfahren möglich: teilweise
    Schriftform erforderlich: nein
    Persönliches Erscheinen nötig: nein


  • Ausführliche Beschreibung

    Die Begabtenförderung in Deutschland besteht hauptsächlich in staatlich geförderten Studienzuschüssen, die von Begabtenförderwerken und Stiftungen an besonders begabte Studenten vergeben werden, meist in Form von Stipendien.
    Um eine Begabtenförderung zu erhalten, muss ein Vorschlag von einem Schulleiter/Hochschullehrer/Fachbereich erfolgen oder ein formloser Antrag bei den Begabtenförderungswerken gestellt werden.
    Voraussetzung ist eine Immatrikulation an einer deutschen Hochschule bzw. ein deutscher Studienabschluss mit Promotionsberechtigung an einer deutschen Hochschule. Die Vergabe erfolgt in einem leistungsorientierten Auswahlverfahren.

  • Voraussetzungen

    Erkundigen Sie sich bei der jeweiligen Hochschule.

  • Erforderliche Unterlagen

    Erkundigen Sie sich bei der jeweiligen Hochschule.

  • Gebühren

    keine

  • Ablauf

    Erkundigen Sie sich bei der jeweiligen Hochschule.

  • Bearbeitungsdauer

    keine

  • Fristen

    keine

  • Zuständigkeit

    die jeweilige Hochschule

  • Rechtsgrundlage(n)
  • Hinweise

    Je nach Hochschule kann es erforderlich sein, Arbeitsproben einzureichen oder einen Eignungstest zu bestehen. Teilweise muss auch ein Probestudium erfolgreich absolviert werden.

  • Fachlich freigegeben durch

    Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg

  • Fachlich freigegeben am
    26.06.2020