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Hochschulzugang für Begabte ohne Hochschulreife Informationserteilung
Alle Informationen zum Studium für Begabte ohne Abitur erhalten Sie direkt von der Hochschule, an der Sie studieren möchten.
Ihre zuständige Stelle
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Formulare
Formulare: nein
Onlineverfahren möglich: teilweise
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
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Ausführliche Beschreibung
Die Begabtenförderung in Deutschland besteht hauptsächlich in staatlich geförderten Studienzuschüssen, die von Begabtenförderwerken und Stiftungen an besonders begabte Studenten vergeben werden, meist in Form von Stipendien.
Um eine Begabtenförderung zu erhalten, muss ein Vorschlag von einem Schulleiter/Hochschullehrer/Fachbereich erfolgen oder ein formloser Antrag bei den Begabtenförderungswerken gestellt werden.
Voraussetzung ist eine Immatrikulation an einer deutschen Hochschule bzw. ein deutscher Studienabschluss mit Promotionsberechtigung an einer deutschen Hochschule. Die Vergabe erfolgt in einem leistungsorientierten Auswahlverfahren. -
Voraussetzungen
Erkundigen Sie sich bei der jeweiligen Hochschule.
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Erforderliche Unterlagen
Erkundigen Sie sich bei der jeweiligen Hochschule.
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Gebühren
keine
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Ablauf
Erkundigen Sie sich bei der jeweiligen Hochschule.
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Bearbeitungsdauer
keine
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Fristen
keine
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Zuständigkeit
die jeweilige Hochschule
- Rechtsgrundlage(n)
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Hinweise
Je nach Hochschule kann es erforderlich sein, Arbeitsproben einzureichen oder einen Eignungstest zu bestehen. Teilweise muss auch ein Probestudium erfolgreich absolviert werden.
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Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg
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Fachlich freigegeben am
26.06.2020