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Ausländische Studienbewerber Zulassung

Bei Fragen zum Hochschulzugang können die Hochschulen individuell Auskunft geben.

Ihre zuständige Stelle

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  • Formulare

    Formulare: ja
    Onlineverfahren möglich: teilweise
    Schriftform erforderlich: ja
    Persönliches Erscheinen nötig: teilweise


  • Ausführliche Beschreibung

    Wenn Sie als Studienbewerberin oder -bewerber aus einem Mitgliedsstaat der EU oder einem der Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (Island, Liechtenstein, Norwegen) kommen, stellen Sie Ihren Zulassungsantrag direkt bei der Hochschule, an der Sie später das Studium aufnehmen möchten.

    Zulassungsfreie Studiengänge

    Der gewünschte Studiengang ist frei zugänglich, dementsprechend ist der Zugang nicht begrenzt. Bei diesen Studiengängen erhält in der Regel jeder Bewerber einen Studienplatz.

    Örtliche zulassungsbeschränkte Studiengänge

    Für Studiengänge, bei denen das Angebot an Studienplätzen nicht für alle Bewerber ausreicht, gilt eine Zulassungsbeschränkung, allgemein als Numerus clausus (NC) bezeichnet. 

    Die Studienplätze für Studiengänge, die einer örtlichen Zulassungsbeschränkung unterliegen, werden von der Hochschule vergeben. Die Bewerbung ist in diesen Fällen direkt an die Hochschule zu richten.

    Bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge

    Die Studienplätze, die einer bundesweiten Zulassungsbeschränkung unterliegen, werden durch die Stiftung für Hochschulzulassung vergeben. Sie vergibt darüber hinaus auch die Studienplätze ausgewählter Studienangebote einzelner Hochschulen. 

    Die Vergabe von Studienplätzen erfolgt dabei nach drei Kriterien:

    • Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung
    • Wartezeit
    • Hochschulauswahlverfahren

    Hinweis: Erkundigen Sie sich frühzeitig nach Einzelheiten bei der jeweiligen Hochschule, insbesondere im Online-Angebot und bei der allgemeinen Studienberatung der jeweiligen Hochschule.

  • Voraussetzungen

    Erwerb einer für das Studium erforderlichen Qualifikation in Deutschland oder an einer deutschen Auslandsschule (§ 9 Abs. 1 S. 2 BbgHG)

    oder

    ausländischer schulischer Bildungsnachweis (z.B. Abitur), der Sie zum Studium an einer Hochschule im Ausstellungsstaat (d.h. zumeist im Heimatstaat) berechtigt und dieser Bildungsnachweis ist einer in Deutschland erworbenen Hochschulzugangsberechtigung gleichwertig und sie verfügen über die für das Studium erforderlichen Sprachkenntnisse

    oder

    Sie verfügen über die für das Studium erforderlichen Sprachkenntnisse sowie über eine ausländische berufliche Qualifikation, die einer in Deutschland erworbenen beruflichen Qualifikation – welche im Land Brandenburg zur Aufnahme eines Hochschulstudiums berechtigt – gleichwertig ist (§ 9 Abs. 3 S. 1 BbgHG)

    oder

    Sie haben die Zugangsprüfung einer deutschen Hochschule bestanden (§ 9 Abs. 1 S. 5 und 6 BbgHG).

  • Erforderliche Unterlagen

    Dem Antrag sind beispielsweise beglaubigte Kopien folgender Unterlagen und deren deutsche (oder englische) Übersetzungen hinzuzufügen:

    • Zeugnis des Sekundarschulabschlusses mit Notenübersicht
    • Abschlüsse einer Hochschulausbildung, die erzielte Gesamtnote und/oder eine Übersicht der Leistungen in den einzelnen Semestern
    • ggf. Nachweis der bestandenen Hochschulaufnahmeprüfung im Heimatland
    • ggf. Nachweis der Deutschkenntnisse.
  • Gebühren

    Bearbeitungsentgelt für die durch uni-assist vorgenommene Prüfung von Vorbildungsnachweisen: EUR 75,00

  • Ablauf

    An einigen Hochschulen benötigen Sie als Bewerbungsvoraussetzung vorab die Anerkennung beziehungsweise eine Bewertung Ihrer Hochschulzugangsberechtigung ( Vorprüfungsdokumentation ) von uni-assist.

    Sie reichen die vollständigen Bewerbungsunterlagen für Ihren gewünschten Studiengang innerhalb des Bewerbungszeitraums bei der Hochschule ein.

    Nach Ablauf der Bewerbungsfrist beginnt an den Hochschulen das Zulassungsverfahren.

    Sie bekommen nach erfolgreicher Bewerbung den Zulassungsbescheid von der Hochschule per Post zugeschickt.

  • Bearbeitungsdauer

    je nach Hochschule unterschiedlich

  • Fristen

    Die genauen Fristen erfahren Sie bei den Hochschulen.

    Erkundigen Sie sich frühzeitig danach.

  • Zuständigkeit

    die jeweilige Hochschule

  • Rechtsgrundlage(n)
  • Hinweise

    Für einige Studiengängen ist der Nachweis eines beruflichen Praktikums beziehungsweise einer abgeschlossenen Berufsausbildung Voraussetzung für die Zulassung zum Studium.

  • Weitere Informationen
  • Fachlich freigegeben durch

    Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg

  • Fachlich freigegeben am
    26.06.2020