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Breitensport Förderung

Fördermöglichkeiten des Breiten- und Freizeitsports im Land Brandenburg für eingetragene Sportvereine

Ihre zuständige Stelle

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  • Formulare

    Formularvordrucke auf der Seite des MBJS unter Sportförderung

    Onlineverfahren möglich: z. Z. nein

    Schriftform erforderlich: ja

    Persönliches Erscheinen nötig: nein


  • Ausführliche Beschreibung

    Die Sportförderung ist ein wesentlicher Beitrag zur positiven Entwicklung des Sports im Land Brandenburg. Die Verfassung des Landes Brandenburg (Artikel 35) sagt: „Sport ist ein förderungswürdiger Teil des Lebens. Die Sportförderung des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände ist auf ein ausgewogenes und bedarfsgerechtes Verhältnis von Breitensport und Spitzensport gerichtet. Sie soll die besonderen Bedürfnisse von Schülern, Studenten, Senioren und Menschen mit Behinderungen berücksichtigen“. Näheres ist im Gesetz über die Sportförderung im Land Brandenburg geregelt.

    Zuwendungen zur Projektförderung dürfen grundsätzlich nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind. Ein Vorhaben ist in der Regel dann begonnen, wenn Verträge abgeschlossen sind, die sich auf die Ausführung des Vorhabens beziehen. Zuwendungen dürfen nur solchen Empfängern bewilligt werden, bei denen eine ordnungsgemäße Geschäftsführung gesichert erscheint und die in der Lage sind, die Verwendung der Mittel bestimmungsgemäß nachzuweisen. Dies setzt eine geordnete Buchführung und ein ausreichend qualifiziertes Personal voraus.

    Bei Zuwendungen für Baumaßnahmen und Beschaffungen muss der Empfänger zudem auch in finanzieller Hinsicht die Gewähr für eine ordnungsgemäße Verwendung und Unterhaltung der entsprechenden Bauten bzw. Gegenstände bieten. Durch diese besondere Bewilligungsvoraussetzung soll die Nachhaltigkeit des Fördervorhabens unterstützt und gesichert werden.

  • Voraussetzungen

    Sportverein im Land Brandenburg, vollständige Antragsunterlagen

  • Erforderliche Unterlagen

    Antragsunterlagen des Antragstellers (Satzung, Finanzplan, Freistellungsbescheid, Vereinsregisterauszug)

  • Ablauf

    Antragstellung im MBJS, Antragsprüfung, Bescheiderteilung, Durchführung, Abrechnung/Verwendungsnachweis

  • Bearbeitungsdauer

    Nicht definierbar

  • Fristen

    Antragsfristen mindestens 6 Wochen vor Maßnahme

  • Zuständigkeit

    Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg

    Abteilung 2, Referat 24

  • Rechtsgrundlage(n)
  • Weitere Informationen
  • Fachlich freigegeben durch

    Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

    Referat 24

  • Fachlich freigegeben am
    22.10.2020