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Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale einsehen

Die für den Lohnsteuerabzug verwendeten elektronischen Lohnsteuermerkmale können Sie Ihrer Lohnabrechnung entnehmen und auf verschiedenen Wegen einsehen.

Ihre zuständige Stelle

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  • Ausführliche Beschreibung

    Ihre aktuellen elektronischen Lohnsteuermerkmale (ELStAM) sind in jeder Lohnabrechnung ausgewiesen.

    ELStAM-Daten sind zum Beispiel folgende Angaben:

    • Steuerklasse,
    • Religionszugehörigkeit,
    • Zahl der Kinderfreibeträge sowie
    • Frei- und Hinzurechnungsbeträge.

    Die An- und Abmeldung zu Beginn oder bei Beendigung Ihres Beschäftigungsverhältnisses übernimmt Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber. Gleiches gilt für den Abruf der ELStAM, um den Lohnsteuerabzug durchzuführen.

    Sie können Ihre ELStAM-Daten sowie die Abrufe Ihrer Arbeitgeberin oder Ihres Arbeitgebers jederzeit auf elektronischem Wege über das Online-Finanzamt "Mein ELSTER" einsehen. Alternativ können Sie eine schriftliche Mitteilung bei Ihrer zuständigen Stelle beantragen.  
    Sie können zudem beantragen, dass

    • für Sie künftig keine ELStAM mehr gebildet oder
    • die ELStAM für von Ihnen bestimmte Arbeitgeber gesperrt oder freigeschaltet werden.

    Änderungen der Einträge können nur die zuständigen Finanz- und Meldeämter durchführen.

  • Erforderliche Unterlagen
    • für schriftliche Mitteilung: Formular "Anträge zu den Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen – ELStAM"
  • Gebühren

    Es fallen keine Kosten an.

  • Ablauf

    Wenn Sie Einsicht in Ihre Lohnsteuerabzugsmerkmale nehmen wollen, können Sie das auf elektronischem Wege wie folgt machen:

    • Besuchen Sie "ELSTER - Ihr Online-Finanzamt" im Internet.
    • Loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten und Ihrem persönlichen Sicherheitsverfahren ein.
    • Wenn Sie eingeloggt sind, klicken Sie im Navigationsmenü auf den Eintrag "Formulare & Leistungen" und wählen Sie die Auswahl "Auskunft zur elektronischen Lohnsteuerkarte (ELStAM)".
    • Sie bekommen eine kurze Auskunft angezeigt und wenn Sie "Nächste Seite" klicken, können Sie das elektronische Formular absenden.
    • Sie erhalten eine Benachrichtigung in "Mein Posteingang", wenn die Aufstellung über Ihre Lohnsteuerabzugsmerkmale fertig gestellt ist.    

    Alternativ können Sie die ELStAM-Einsicht schriftlich beantragen:

    • Besuchen Sie die Internetseite "Formular-Management-System (FMS)" der Bundesfinanzverwaltung.
    • Laden Sie dort das PDF-Formular "Anträge zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen – ELStAM"  herunter und füllen Sie es aus.
    • Drucken Sie das ausgefüllte Dokument aus, unterschreiben Sie es und schicken Sie es an das zuständige Finanzamt.
    • Sie erhalten eine schriftliche Auskunft zu Ihren Lohnsteuerabzugsmerkmalen.
  • Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung Ihrer Anfrage dauert in der Regel wenige Tage.

  • Fristen

    Es gibt keine Frist.

  • Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei dem für Sie zuständigen Finanzamt.

  • Weitere Ansprechpunkte

    Das für Sie zuständige Finanzamt finden Sie über die Finanzamtssuche auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern.

  • Rechtsgrundlage(n)
  • Weitere Informationen
  • Fachlich freigegeben durch

    Bundesministerium der Finanzen (BMF)

  • Fachlich freigegeben am
    22.05.2024