Leistungen A-Z
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Hauptarbeitgeber zuordnen
Wenn Sie nebeneinander bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt sind, können Sie selbst festlegen, welcher Arbeitgeber die familiengerechten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale abrufen soll.
Ihre zuständige Stelle
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Formulare
keine (lediglich formlose Mitteilung an die Arbeitgeber)
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Ausführliche Beschreibung
Beginnen Sie zusätzlich zu einem bereits bestehenden ein weiteres Arbeitsverhältnis, müssen Sie entscheiden, welches davon zukünftig Ihr erstes Arbeitsverhältnis sein soll.
Der Arbeitslohn aus dem ersten Arbeitsverhältnis wird nach der familiengerechten Steuerklasse besteuert (Steuerklasse I bis V, ggf. Kinderfreibeträge), alle Löhne aus weiteren Arbeitsverhältnissen nach der Steuerklasse VI (hier ist der Lohnsteuerabzug höher).
Der Lohnsteuerabzug nach der Steuerklasse VI wird in der Regel dem Arbeitsverhältnis zugeordnet, aus dem Sie den niedrigeren Arbeitslohn erhalten.
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Voraussetzungen
Mehrere Dienstverhältnisse gleichzeitig bei mehreren Arbeitgebern
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Erforderliche Unterlagen
- Identifikationsnummer
- Geburtsdatum
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Gebühren
keine
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Ablauf
Mitteilung des Arbeitnehmers gegenüber seinem/n Arbeitgeber/n
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Bearbeitungsdauer
Grds. umgehend
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Fristen
keine
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Zuständigkeit
Arbeitgeber
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Weitere Ansprechpunkte
Arbeitgeber
- Rechtsgrundlage(n)
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Hinweise
keine
- Weitere Informationen
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Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium der Finanzen