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Arbeitsmedizinische Vorsorge bei Tropenaufenthalten

Bei beruflichen Aufenthalten in tropischen oder subtropischen Gebieten ist der Arbeitgeber verpflichtet eine arbeitsmedizinische Vorsorge zu veranlassen.

Ihre zuständige Stelle

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  • Ausführliche Beschreibung

    Wenn Sie einen beruflichen Aufenthalt in tropischen und subtropischen Regionen (zwischen 40°nördlicher und 40°südlicher Breite) planen, benötigen Sie eine arbeitsmedizinische Vorsorge. Diese muss vor dem Aufenthalt durchgeführt, und nach dem Aufenthalt erneut angeboten werden.

    Die Vorsorge dient Ihrer Sicherheit und soll eine Erkrankung bei der Ausübung des Berufes verhindern. Diese kann als Berufserkrankung anerkannt werden und Entschädigungsansprüche nach sich ziehen.

    Im Rahmen der Vorsorge erhalten Sie eine arbeitsmedizinische Beratung zu:

    •           klimatischen und hygienischen Situationen am Zielort,

    •           speziellen Gesundheitsrisiken und Verhaltensregeln,

    •           Malaria und Impfprophylaxe.

    Wenn es notwendig ist, folgt eine körperliche Untersuchung. Sie stellt sicher, dass ein Tropenaufenthalt Ihren Gesundheitszustand nicht gefährdet.

     

    Eine arbeitsmedizinische Vorsorge muss vor Aufnahme der Tätigkeit stattfinden. Folgevorsorgen innerhalb von 24-36 Monaten. Ihr Arbeitgeber muss auch die Folgevorsorgen veranlassen. Hierzu werden Termine mit spezialisierten Ärzten/Kliniken vereinbart. Wenden Sie sich an Ihren Betriebsarzt oder Arbeitgeber.

     

     

     

  • Gebühren

    Die Kosten für die Vorsorge trägt der Arbeitgeber. Die Kosten für Impfungen übernehmen der Arbeitgeber oder die Krankenkasse.

  • Zuständigkeit

    Ihr Arbeitgeber

  • Weitere Ansprechpunkte

    Ihr Arbeitgeber oder Betriebsarzt

  • Rechtsgrundlage(n)
  • Fachlich freigegeben durch

    Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

  • Fachlich freigegeben am
    24.09.2020