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Betriebserlaubnis für Zweigapotheke beantragen

Auf Antrag kann eine Betriebserlaubnis für eine Zweigapotheke erteilt werden.

Ihre zuständige Stelle

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  • Formulare

    Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.

    im Land Brandenburg:

    formloser Antrag

    Onlineverfahren möglich: nein     

    Schriftform erforderlich: ja, da zum Teil Unterlagen im Original beziehungsweise als beglaubigte Kopie beigefügt werden müssen

    Persönliches Erscheinen nötig: ja


  • Ausführliche Beschreibung

    Tritt ein Notstand in der Arzneimittelversorgung ein, weil Apotheken zur Versorgung der Bevölkerung fehlen, können Sie als Inhaber*In einer nahe gelegenen Apotheke einen Antrag auf die Erlaubnis zum Betrieb einer Zweigapotheke stellen. Zweigapotheken haben eine geringere Ausstattung als normale Apotheken, die aber auch gesetzlich geregelt ist.

    Zweigapotheken müssen verwaltet werden, der Verwalter benötigt eine Genehmigung der zuständigen Behörde.

    Für mehr als eine Zweigapotheke wird Ihnen in der Regel keine Erlaubnis erteilt.

    Die Erlaubnis wird Ihnen für 5 Jahre erteilt, sie kann erneut erteilt werden.

  • Voraussetzungen
    • Ein Notstand in der Arzneimittelversorgung liegt vor.
    • Sie verfügen über die gesetzlich vorgeschriebenen Räume.
    • Sie Sind Inhaber*In einer nahe gelegenen Apotheke.
  • Erforderliche Unterlagen
    • Erklärung über volle Geschäftsfähigkeit
    • Deutsche Approbation als Apotheker
    • Lebenslauf
    • ärztliches Gesundheitszeugnis
    • Führungszeugnis Belegart 0
    • Mitteilung, ob und gegebenenfalls an welchem Ort Sie in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in einem Vertragsstaat, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Rechtsanspruch eingeräumt haben, eine oder mehrere Apotheken betreiben
    • Nachweis, dass Sie über die vorgeschriebenen Betriebsräume verfügen

     

    Die zuständige Behörde kann darüber hinaus weitere Unterlagen anfordern.

  • Gebühren

    Keine bundesweit einheitliche Regelung.

    Gebühr im Land Brandenburg für die Erteilung der Apothekenbetriebserlaubnis kann beim LAVG erfragt werden.

  • Ablauf

    Eine Betriebserlaubnis wird Ihnen auf Antrag erteilt, nachdem

    • Die zuständige Behörde feststellt, dass die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
    • Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Betriebserlaubnis ausgestellt.
    • Eine Abnahmebesichtigung der Betriebsräume muss vor Betriebsaufnahme durch die zuständige Behörde erfolgen.
  • Bearbeitungsdauer

    Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.

    Die Bearbeitungsdauer kann im Land Brandenburg beim Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) erfragt werden.

  • Fristen

    Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.

    Die Fristen können im Land Brandenburg beim Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) erfragt werden.

  • Zuständigkeit

    Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG)

    Abteilung Gesundheit    

    Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit

  • Rechtsgrundlage(n)
  • Rechtsbehelf
    • Einspruch
    • Widerspruch
    • verwaltungsgerichtliche Klage
  • Weitere Informationen
  • Fachlich freigegeben durch

    Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz (SGFV)

    Referat 44: Pharmazie, Umwelthygiene und Toxikologie
    Contrescarpe 72, 28195 Bremen

  • Fachlich freigegeben am
    14.10.2020