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Briefwahl beantragen

Sie sind wahlberechtigt und möchten in einem anderen Wahlraum wählen oder per Briefwahl an der Wahl teilnehmen? Dafür benötigen Sie einen Wahlschein.

Ihre zuständige Stelle

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  • Formulare

    Formulare vorhanden: 
    Schriftform erforderlich: Ja
    Formlose Antragsstellung möglich: 
    Persönliches Erscheinen nötig:  

    Online-Dienste vorhanden: teilweise


  • Ausführliche Beschreibung

    Sie haben eine Wahlbenachrichtigung erhalten, können oder wollen jedoch am Wahltag nicht vor Ort in Ihrem Wahlbezirk wählen. In diesem Fall können Sie per Briefwahl wählen. Die dafür notwendigen Wahlunterlagen müssen Sie vorher beantragen.

    Wo Sie die Unterlagen beantragen können, ist auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung angegeben („Wahlscheinantrag“). Die Unterlagen für die Briefwahl können Sie sich zusenden lassen oder bei Ihrer Gemeinde abholen.

    Sollten Sie Ihren Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich bei Ihrer Gemeinde abholen, können Sie Ihre Stimme gleich vor Ort abgeben. Mit dem Abholen der Briefwahlunterlagen bei der Gemeinde können Sie auch eine Person Ihres Vertrauens beauftragen. Dafür benötigt die Person eine schriftliche Vollmacht von Ihnen.

    Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen können Sie dem Wahlamt entweder zusenden oder persönlich bei Ihrer Gemeinde abgeben. 

  • Voraussetzungen

    Sie sind für die betreffende Wahl wahlberechtigt und in das Wählerverzeichnis Ihrer Gemeinde eingetragen. 

  • Erforderliche Unterlagen
    • Angabe persönlicher Daten (Name, Geburtsdatum, Anschrift)
    • Schriftliche Vollmacht (nur, wenn Sie den Antrag für eine andere Person stellen)
  • Gebühren

    Es fallen keine Kosten an.

  • Ablauf

    Auf Ihren Antrag auf Briefwahl erhalten Sie nachfolgende Unterlagen:

    • den Wahlschein,
    • den amtlichen Stimmzettel,
    • den amtlichen Stimmzettelumschlag,
    • den amtlichen Wahlbriefumschlag und
    • das Merkblatt zur Briefwahl, auf dem die Briefwahl erläutert wird.

    Briefwahl per Post:

    1. Kennzeichnen Sie persönlich den Stimmzettel.
    2. Legen Sie den Stimmzettel in den dafür vorgesehenen amtlichen Stimmzettelumschlag und verschließen Sie diesen.
    3. Unterzeichnen Sie die auf dem Wahlschein vorgedruckte Versicherung an Eides statt, geben Sie Ort und Datum an.
    4. Stecken Sie den verschlossenen amtlichen Stimmzettelumschlag und den unterschriebenen Wahlschein in den amtlichen Wahlbriefumschlag.
    5. Verschließen Sie den Wahlbriefumschlag.

    Senden Sie den Wahlbrief rechtzeitig per Post an die Stelle, die auf dem Wahlbriefumschlag aufgedruckt ist oder geben Sie ihn persönlich dort ab.

    Wahl im Wahllokal:

    1. Gehen Sie mit Ihrem Wahlschein und einem Ausweisdokument in ein Wahllokal.
    2. Weisen Sie sich aus.
    3. Übergeben Sie dem Wahlvorsteher vor Ort Ihren Wahlschein. 

    Anschließend können Sie nach den Anweisungen vor Ort wählen.

  • Fristen

    Sie müssen die Briefwahl in der Regel  bis spätestens zwei Tage vor dem Wahltag, 18.00 Uhr, beantragt haben.

    Der Wahlbrief muss spätestens am Wahltag um 18:00 Uhr bei der Gemeinde eingegangen sein.

  • Zuständigkeit

    Die Gemeinde an Ihrem Erstwohnsitz.

  • Rechtsgrundlage(n)
  • Hinweise

    Können Sie wegen einer körperlichen Beeinträchtigung oder wegen Schreib- und Leseproblemen Ihre Stimme per Briefwahl nicht allein abgeben, darf Ihnen eine andere Person dabei helfen. 

    Ihre Helferin beziehungsweise Ihr Helfer muss 

    • mindestens 16 Jahre alt sein und 
    • durch eine Versicherung an Eides statt bestätigen, dass der Stimmzettel nach Ihrem erklärten Willen gekennzeichnet wurde.
  • Weitere Informationen
  • Fachlich freigegeben durch

    Bundesministerium des Inneren und für Heimat

  • Fachlich freigegeben am
    04.07.2023