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Erlaubnis zur Durchführung von Maßnahmen an Denkmalen

Wenn Sie Maßnahmen oder Veränderungen an Denkmalen planen, benötigen Sie eine Genehmigung von der zuständigen Denkmalschutzbehörde.

Ihre zuständige Stelle

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  • Formulare

    Formulare: Antrag
    Onlineverfahren möglich: ja
    Schriftform erforderlich: teilweise
    Persönliches Erscheinen nötig: nein


  • Ausführliche Beschreibung

    Wollen Sie ein Denkmal instandsetzen, modernisieren, umgestalten, verändern oder anderweitig in den Denkmalbestand eingreifen? Hierfür ist eine Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde notwendig.

    Planen Sie baugenehmigungspflichtige Maßnahmen nach der Brandenburgischen Bauordnung, wird die untere Denkmalschutzbehörde über das Bauaufsichtsamt im Baugenehmigungsverfahren beteiligt. In diesem Fall schließt die Baugenehmigung automatisch eine Änderungsgenehmigung von der zuständigen Denkmalschutzbehörde mit ein.

  • Voraussetzungen

    Sie erhalten die Genehmigung in der Regel, wenn:

    • die beantragte Maßnahme nach denkmalpflegerischen Grundsätzen durchgeführt werden soll oder
    • den Belangen des Denkmalschutzes entgegenstehende öffentliche oder private Interessen überwiegen und diese nicht auf andere Weise oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand berücksichtigt werden können (vgl. § 9 Abs.2 BbgDSchG).
  • Erforderliche Unterlagen

    Jede Maßnahme ist detailliert darzustellen. Sie sollten alle Unterlagen einreichen, die zur Beurteilung Ihres Vorhabens möglichst umfassend beitragen. Dies können sein:

    • Pläne (z.B. Lage, Grundrisse, Ansichten, Schnittdarstellungen)
    • Dokumentationen
    • Fotografien
    • Gutachten oder Voruntersuchungen
    • Kosten- und Wirtschaftlichkeitsberechnungen

    Hinweis: Wenden Sie sich frühzeitig an die untere Denkmalschutzbehörde. Diese teilt Ihnen mit, welche Unterlagen für Ihr Genehmigungsverfahren erforderlich sind.

  • Gebühren

    keine

  • Ablauf
    • Füllen Sie den Antrag entweder online aus oder drucken Sie sich das PDF-Formular aus.
    • Fügen Sie alle nötigen Unterlagen hinzu.
    • Reichen Sie die Antragsunterlagen rechtzeitig vor Beginn der geplanten Maßnahmen bei der zuständigen unteren Denkmalschutzbehörde ein.
    • Per Post erhalten Sie dann die Genehmigung oder gegebenenfalls eine Information über die Ablehnung Ihres Antrags.
  • Bearbeitungsdauer

    je nach Aufwand und Umfang der geplanten Maßnahme

  • Fristen

    Erlöschen der Genehmigung bei nicht erfolgtem Baubeginn: 4 Jahre nach Genehmigung

    (einmalige Verlängerung um bis zu 2 Jahre auf schriftlichen Antrag)

  • Zuständigkeit

    Zuständig im Land Brandenburg ist die untere Denkmalschutzbehörde der Landkreise und kreisfreien Städte

  • Rechtsgrundlage(n)
  • Rechtsbehelf

    Klage vor dem Verwaltungsgericht

  • Hinweise

    Falls Sie Werbeanlagen an Denkmalen anbringen möchten, benötigen Sie auch eine Genehmigung.

  • Fachlich freigegeben durch

    Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg

  • Fachlich freigegeben am
    06.07.2023