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Unternehmen steuerlich abmelden

Wenn Sie ein Unternehmen oder eine Betriebsstätte einstellen oder verlegen, müssen Sie Ihr zuständiges Finanzamt informieren.

Ihre zuständige Stelle

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  • Formulare
    • Formulare: keine
    • Onlineverfahren möglich: ja über Mein ELSTER (sonstige Nachricht an das Finanzamt)
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

  • Ausführliche Beschreibung

    Bei vorläufiger oder endgültiger Einstellung bzw. der Verlegung einer

    • gewerblichen Tätigkeit,
    • selbständigen (freiberuflichen) Tätigkeit oder
    • land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit

    benötigt das Finanzamt eine umgehende Information. Gleiches gilt bei

    • Beendigung der Beteiligung an einer Personengesellschaft,
    • Auflösung einer Körperschaft oder
    • Auflösung eines Vereins oder einer Vereinigung (z.B. Bau-Arbeitsgemeinschaften).

    Im Falle der Auflösung einer Körperschaft, einer Vereinigung oder einer Vermögensmasse gilt eine Frist von einem Monat nach Eintritt des meldepflichtigen Ereignisses. Diese Frist ist auch im Fall der Verlegung der Geschäftsleitung oder des Sitzes zu beachten.

    Wenn Sie Ihr Gewerbe, Ihre land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit oder eine Betriebsstätte bei der Gemeinde abmelden oder ummelden, gibt die Gemeinde diese Information an das Finanzamt weiter und Sie müssen nichts weiter veranlassen.

    In allen anderen Fällen müssen Sie selbst das Finanzamt informieren. Teilen Sie in diesem Fall dem Finanzamt formlos mit, wann Sie welche Tätigkeit eingestellt oder verlegt haben. Bitte reichen Sie die mit der Ab- oder Ummeldung im Zusammenhang stehenden Verträge oder Beschlüsse mit ein.

  • Voraussetzungen

    keine

  • Erforderliche Unterlagen

    mit der Ab- oder Ummeldung in Zusammenhang stehende Verträge oder Beschlüsse

  • Gebühren

    keine

  • Ablauf

    Die steuerliche Abmeldung oder Verlegung Ihres Unternehmens oder Ihrer selbstständigen Tätigkeit sollten Sie möglichst schriftlich mit einem einfachen Brief vornehmen. Ein Vordruck ist nicht zu verwenden.

  • Fristen

    Regelmäßig innerhalb eines Monats Information des Finanzamtes

  • Zuständigkeit

    Das für Sie zuständige Finanzamt finden Sie über die Finanzamtssuche des Bundeszentralamts für Steuern.

    Bei der Suche nach einem Finanzamt des Landes Brandenburg hilft Ihnen das Portal der brandenburgischen Finanzverwaltung weiter.

  • Weitere Ansprechpunkte

    Auf www.finanzamt.brandenburg.de finden Sie neben einen Ansprechpartner zu Ihrem steuerlichen Thema auch dessen Kontaktdaten sowie die Servicezeiten des für Sie zuständigen Finanzamts.

    Hier erhalten Sie zudem Informationen zur regionalen und sachlichen Zuständigkeit des Finanzamts.

  • Rechtsgrundlage(n)
  • Weitere Informationen
  • Fachlich freigegeben durch

    Finanzministerium des Landes Hessen

  • Fachlich freigegeben am
    03.12.2020