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Vorqualifikation für Aufstiegs-BAföG bescheinigen
Damit Ihre berufliche Aufstiegsfortbildung durch das Aufstiegs-BAföG gefördert werden kann, müssen Sie Ihre Vorqualifikation nachweisen.
Ihre zuständige Stelle
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Formulare
- Formulare: Formblatt Z des AufstiegsBAföG-Antrags
- Onlineverfahren möglich: nein
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
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Ausführliche Beschreibung
Ein Dokument, das Sie für die Förderung einreichen müssen, ist das sogenannte “Formblatt Z”. Auf diesem Formblatt müssen Sie sich bestätigen lassen, dass Sie die fachlichen Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung erfüllen oder bis zur Prüfung erfüllen können. Hierfür zuständig ist die Stelle, die auch die Abschlussprüfung für den von Ihnen angestrebten Abschluss abnimmt. Je nach Abschluss ist dies beispielsweise die Industrie- und Handelskammer (IHK) oder die Handwerkskammer (HWK).
Typischerweise qualifizieren Sie sich entweder durch eine abgeschlossene erste Berufsausbildung und/oder Berufspraxis. Auch als Studienabbrecher, Berufserfahrene oder mit einem Bachelor-Abschluss können Sie die erforderliche Vorqualifikation nachweisen. Die genauen Voraussetzungen sind in der Prüfungsordnung für den jeweiligen Fortbildungsabschluss festgelegt.
Mit der Bestätigung über Ihre Vorqualifikation können Sie dann das sogenannte „Meister-BAföG“ beantragen. Hierfür sind je nach Bundesland BAföG-Ämter oder andere Behörden zuständig.
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Voraussetzungen
Erfüllung der Voraussetzungen, um zum angestrebten Fortbildungsprüfung zugelassen zu werden:
- Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder einen vergleichbaren Berufsabschluss
- Auch Bachelorabsolventen, Studienabbrecher und Abiturienten mit Berufspraxis können qualifiziert sein
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Erforderliche Unterlagen
Nachweise für die der Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen:
- Ausbildungsabschluss
- Eventuell andere Nachweise, beispielsweise Tätigkeitsnachweise und Arbeitszeugnisse
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Gebühren
Für das Ausfüllen des Formblatts Z entstehen in der Regel keine Kosten.
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Ablauf
Die Bestätigung der Vorqualifikation ist eine der Voraussetzungen, die Sie für die Förderung nachweisen müssen.
- Sie beantragen die Bestätigung der Vorqualifikation bei der für Ihren Abschluss zuständigen Stelle bevor Sie die Ausbildungsförderung beantragen.
- Sie schicken das Formblatt Z des Gesamtantrages zusammen mit den Nachweisen Ihrer Vorqualifikation ab.
- Die zuständige Stelle prüft Ihre Vorqualifikation.
- Sie erhalten die ausgefüllte Anlage Z postalisch zugesandt.
Nach Bestätigung Ihrer Vorqualifikation können Sie die eigentliche Förderung beantragen.
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Bearbeitungsdauer
Wenige Tage bei Vollständigkeit der Unterlagen
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Fristen
keine gesetzlichen Fristen
- Rechtsgrundlage(n)
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Rechtsbehelf
Kein Rechtsbehelf
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Weitere Informationen
Weiterführende Informationen rund um das Aufstiegs-Bafög erhalten Sie unter https://www.aufstiegs-bafoeg.de/.
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Fachlich freigegeben durch
Deutscher Industrie- und Handelskammertag
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Fachlich freigegeben am
16.11.2020