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Hochschulzulassung für örtlich zulassungsbeschränkte Studienplätze beantragen

Wenn Sie sich für einen Studienplatz in einem zulassungsbeschränkten Studiengang interessieren, müssen Sie sich bei Hochschulstart registrieren und am Dialogorientierten Serviceverfahren teilnehmen.

Ihre zuständige Stelle

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  • Formulare

    Sie müssen gegebenenfalls bei der Hochschule ein Antragsformular einreichen.

    Onlineverfahren möglich: ja

    Schriftform erforderlich: bei einigen Hochschulen ja

    Persönliches Erscheinen: nein


  • Ausführliche Beschreibung

    Die Zahl der Studieninteressenten in Deutschland übersteigt die Zahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze. Durch die zentrale Koordinierung im Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) stellt Hochschulstart sicher, dass jeder Bewerber und jede Bewerberin nur einen Studienplatz erhält und alle verfügbaren Studienplätze vergeben werden. Hochschulstart berät Sie umfassend bei Fragen zur Studienplatzvergabe.

  • Voraussetzungen
    • Sie besitzen eine Studienberechtigung (zum Beispiel Abitur)
    • Sie erfüllen die individuellen Voraussetzungen (zum Beispiel Abiturnote)
  • Erforderliche Unterlagen

    Bei Hochschulstart müssen keine Unterlagen eingereicht werden. Informieren Sie sich bitte bei den teilnehmenden Hochschulen, welche Unterlagen Sie dort einreichen müssen.

  • Gebühren

    Keine.

  • Ablauf

    Hochschulstart führt das DoSV im Auftrag der Hochschulen durch. Wenn eine Hochschule am Verfahren teilnimmt, müssen Sie sich bei Hochschulstart registrieren, über das Portal Online-Bewerbungen abgeben und diese in eine Wunsch-Reihenfolge bringen. Die Bewerbungen werden an die Hochschulen weitergeleitet, möglicherweise müssen Sie bei den Hochschulen noch weitere Unterlagen einreichen. Die Hochschulen ordnen die Bewerber auf Ranglisten ein. Je nachdem, auf welchem Platz Sie auf der Rangliste stehen, erhalten Sie ein Zulassungsangebot, das Sie annehmen können. Wenn Sie das Angebot noch nicht annehmen wollen, können Sie abwarten, ob Sie bei Ihren übrigen Bewerbungen auch noch ein Angebot erhalten. 

    Nachrangige Angebote scheiden automatisch aus dem Verfahren aus. Am Ende des Verfahrens erhalten Sie dann

    für das bis dahin bestmögliches Angebot einen Studienplatz.

  • Bearbeitungsdauer

    Das Bewerbungsverfahren dauert 3 bis 6 Monate.

  • Fristen

    Für ein Wintersemester müssen Sie sich bis zum 15. Juli online bewerben.  

    Für ein Sommersemester bis zum 15. Januar online bewerben.

    Im Portal von Hochschulstart werden Sie darüber informiert, ob hier einige Hochschulen andere Termine gesetzt haben.  

  • Zuständigkeit

    Stiftung für Hochschulzulassung

    Hochschulstart

  • Weitere Informationen
  • Fachlich freigegeben durch

    Stiftung für Hochschulzulassung

  • Fachlich freigegeben am
    03.03.2021