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Leistungen bei einer durch Krankheit erforderlichen Sterilisation Gewährung

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine medizinisch erforderliche Sterilisation.

Ihre zuständige Stelle

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  • Ausführliche Beschreibung

    Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Sterilisation, wenn der Eingriff medizinisch notwendig ist.

    Bei Frauen: Wenn  

    • eine Schwangerschaft ihre Gesundheit gefährden würde.

    Bei gesunden Männern:

    • Wenn durch eine Schwangerschaft eine schwerwiegende Schädigung bei der Frau zu erwarten ist und gleichzeitig der Eingriff der Sterilisation für die Frau lebensbedrohlich wäre.

    In anderen Fällen tragen Sie die Kosten selbst.

  • Voraussetzungen

    Die behandelnden Ärzte entscheiden, in welchen Fällen eine medizinische Indikation für eine Sterilisation vorliegt.

  • Erforderliche Unterlagen
    • Elektronische Gesundheitskarte
  • Gebühren

    Keine

  • Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Krankenkasse. 

  • Rechtsgrundlage(n)
  • Rechtsbehelf

    Sie können gegen die Entscheidung der Krankenkasse Widerspruch einlegen. Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, können Sie beim zuständigen Sozialgericht klagen. 

  • Fachlich freigegeben durch

    Niedersächsisches Ministerium Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

  • Fachlich freigegeben am
    27.11.2020