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Personalausweis beantragen wegen sonstiger Namensänderung

Wenn sich Ihr Name ändert, müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, sofern Sie kein gültiges Passdokument mit dem neuen Namen besitzen.

Ihre zuständige Stelle

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  • Ausführliche Beschreibung

    Wenn sich Ihr Name geändert hat, ist Ihr Personalausweis ungültig. Deshalb müssen Sie in diesem Fall einen neuen beantragen.

    Es gibt eine Ausnahme: Solange Sie ein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass, mit dem neuen Namen besitzen, besteht keine Pflicht, einen neuen Personalausweis zu beantragen.

    Zwar wurde am 2. August 2021 ein EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises eingeführt. Ausweise ohne dieses Logo bleiben jedoch gültig, solange sich der Familienname/die Vornamen nicht ändern.

    Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter zum Zeitpunkt der Antragstellung abhängig:

    • unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
    • ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.

    Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.

  • Voraussetzungen

    Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie

    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
    • in Deutschland gemeldet sind und
    • keinen gültigen Reisepass oder vorläufigen Reisepass mit dem neuen Namen besitzen.
  • Erforderliche Unterlagen
    • alter Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass (mit dem alten Namen) und, sofern vorhanden, gültiger Reisepass (mit dem neuen Namen)
    • Bescheinigung des Standesamtes über die Namensführung
    • bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
      • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
    • aktuelles, biometrisches Passfoto
  • Gebühren

    Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.

    Gebühr: 37 EUR (fix)
    für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren
    Vorkasse: Nein

    Gebühr: 22.8 EUR (fix)
    für antragstellende Personen unter 24 Jahren
    Vorkasse: Nein

    Gebühr: 10 EUR (fix)
    für den vorläufigen Personalausweis
    Vorkasse: Nein

    Gebühr: 13 EUR (fix)
    Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde
    Vorkasse: Nein

    Gebühr: 30 EUR (fix)
    Zuschlag zur Gebühr für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
    Vorkasse: Nein

  • Ablauf

    Bei einer Namensänderung beantragen Sie den neuen Personalausweis folgendermaßen:

    Sie müssen den Personalausweis persönlich beim Bürgeramt beantragen. Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund und zur Gebühr wird ein Zuschlag erhoben. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.

    • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Termin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
    • Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
    • Ihr Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH hergestellt.
    • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
    • Bei der Beantragung des Personalausweises überprüft die Behörde die neue Namensführung anhand der standesamtlichen Bescheinigung.
  • Fristen

    Sie müssen den neuen Personalausweis unverzüglich nach der Namensänderung beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument (Reisepass oder vorläufiger Reisepass) mit dem neuen Namen besitzen.

  • Zuständigkeit

    örtliche Personalausweisbehörde

  • Weitere Ansprechpunkte

    Service-Hotline zum Personalausweis und zur Online-Ausweisfunktion

    Telefon +49 1801 333333

    E-Mail eID_buergerservice@bmi.bund.de

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 - 17:00 Uhr

    Di 08:00 - 17:00 Uhr

    Mi 08:00 - 17:00 Uhr

    Do 08:00 - 17:00 Uhr

    Fr 08:00 - 17:00 Uhr

  • Rechtsgrundlage(n)
  • Hinweise

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

  • Weitere Informationen
  • Fachlich freigegeben durch

    Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)

  • Fachlich freigegeben am
    03.01.2024